Der Urlaub ist gerettet....
Ich bin auch erleichtert. Jetzt muss nur noch genügend Geld im Topf sein.
Der Urlaub ist gerettet....
Ich bin auch erleichtert. Jetzt muss nur noch genügend Geld im Topf sein.
Ich bin auch erleichtert. Jetzt muss nur noch genügend Geld im Topf sein.
Oh ja, ich auch Jetzt muss nur noch das Auto bis Ende 22 da sein
Danke fürs einstellen. Mir fällt ein Stein vom Herzen
aber hier steht innovationsprämie sogar bis 2025
https://www.bundesregierung.de…sketten-staerken--1815818
bzw. hier: https://www.bafa.de/SharedDocs…g_innovationspraemie.html
aber hier steht innovationsprämie sogar bis 2025
https://www.bundesregierung.de…sketten-staerken--1815818
bzw. hier: https://www.bafa.de/SharedDocs…g_innovationspraemie.html
Die heute bekanntgegebenen Beschlüsse müssen zunächst noch umgesetzt werden und im Anschluss müssen die Infoseiten noch entsprechend angepasst werden.
Die heute bekanntgegebenen Beschlüsse müssen zunächst noch umgesetzt werden und im Anschluss müssen die Infoseiten noch entsprechend angepasst werden.
Eben!
Bis das nicht geschehen ist, sind das nur Absichtserklärungen ohne weiteren Wert. Genau wie die Absichtserklärung, die zu dem Schlamassel dieses Threads geführt hat.
juhu. Immer positiv denken
Na guck … dann könnte ja noch alles wieder gut werden ?
Auch wenn das noch nicht rechtlich belastbar ist, lässt es doch die Richtung (und zwar die richtige für "uns hier") erkennen.
Bin mehr als zufrieden mit dem Status Quo
Vollständiger Passus aus dem Koalitionsvertrag:
Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.
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