Blitzer im Navi

  • Der beste Schutz gegen Blitzer ist es, sich einfach an die Geschwindigkeitsregelungen zu halten. Mich nerven auch die Fahrer, die - gewarnt durch ihre App - in die Eisen gehen und gar nicht Pluspunkte sammeln, da sie zB dann nicht mehr nur die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren sondern ggf. sogar noch 10 bis 15 km/h drunter.

  • "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, .."


    Ich meine gelesen zu haben, dass es auf die Formulierung "... das dafür bestimmt ist" ankommt. Das gilt also für Geräte, der einziger Zweck oder Hauptzeck es ist, davor zu warnen oder zu stören. Das sieht bei Handys eben anders, deren Hauptzweck ist das eben nicht.

    Das ist die alte Formulierung. Der aktuelle Text schließt Navis und Handys explizit ein.

  • Genau diese Sorte Fahrer sind die schlimmsten, gleich gefolgt von den immer 70km/h Fahrern. Mit Nutzung von Brain braucht es keine Blitzterwarner und wenn es dann doch mal hell wird dann ist das die gerechte Strafe. 8o

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • Das ist die alte Formulierung. Der aktuelle Text schließt Navis und Handys explizit ein.

    Wie du meinst ... aber egal.


    Wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, beschreibt hier die Zeitschrift TEST.


    https://www.test.de/Blitzer-Ap…arfallen-legal-4417419-0/


    Vom ADAC gibt es ähnliche Artikel bzw Aussagen.


    Es ging hier ursprünglich darum, ob man sich im Navi vom Skoda entsprechend Warnungen anzeigen lassen kann, wie es andere Geräte das auch können.


    Es geht, wie es aussieht, leider nicht. Also muss man bei Bedarf auf andere Lösungen ausweichen.

  • Genau wie ich schrieb: die Nutzung mit dem Navi und auf dem Handy durch den Fahrer ist illegal. Die ehemals unklare Formulierung mit der Nutzung von Geräten, die dazu bestimmt sind vor Kontrollen zu warnen (was ja für Navis und Handys nicht zutrifft) gibt es nicht mehr.

  • "nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen" ? ist es nicht ein mitführen auf dem Beifahrersitz?

    In Texas gilt dies z.B. für alkoholische Getränke. Wird man erwischt, geht der nüchterner Fahrer für mindestens drei Tage in den Bau. ??

    Da steht aber explizit das der FAHRER das nicht mitführen darf und nicht der Beifahrer oder allgemein nicht mitführen. :)


    Das ist die alte Formulierung. Der aktuelle Text schließt Navis und Handys explizit ein.

    Nein das ist die Aktuelle Formulierung, jedoch nur der Abschnitt 1c des § 23 der StVO. Der ganze Text kann hier nachgelesen werden.


    § 23 StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

    27.05.2021 - 28.10.2021 - Skoda Enyaq iV 60


    Quarz-Grau Metallic - 19" AERO - Loft - Klima BASIC - Fahrassistenz PLUS - Infotainment BASIC - Sitzkomfort BASIC - Convenience PLUS - Drive BASIC - Licht & Sicht BASIC - Transport - Parken PLUS - Wärmepumpe - AHK


    verbindlich Oktober 2021 (Laut Händler wird es das Modelljahr 2022 mit 125 statt 100 kW Ladeleistung)

  • Es geht, wie es aussieht, leider nicht. Also muss man bei Bedarf auf andere Lösungen ausweichen.

    Nicht leider - zum Glück! Ich wünsche mir sooo oft, dass es im Straßenverkehr ähnlich restriktive Geschwindigkeitsüberwachung gäbe, wie bei der Eisenbahn. Bei uns auf Arbeit bekomme ich bei +2 - 3 km/h eine Zwangsbremsung bis 15 km/h unter den erlaubten Wert UND es wird aufgezeichnet. Da braucht es keine Blitzer.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Nee Anno 53, wir haben ein System, dass auf ETCS basiert. Ist bei uns quasi Stufe 0, aber die Geschwindigkeitsrestriktion ist wie bei allen ETCS-Systemen ziemlich fies. Im Grunde fahren wir immer so 3 - 6 km/h weniger, als zulässig.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

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