Der Witz ist aber, wenn man seine Domumente für die Auszahlung hochlädt, wird in dem Antragsschritt nicht nochmal explizit nach dem Stromvertrag gefragt, ob man den Ökostrom hat... Das hatte mich gewundert, weil es ja eine Vorraussetzung ist für den Antrag. Auf Nachfrage bei der KFW, weil ich zu der Zeit noch auf die Umstellung gewartet habe, hat die Dame am Telefon gesagt, es reicht auch aus, wenn der Ökotarif verbindlich beauftragt ist und ich einen Nachweis zu der Umstellung habe. Aber wie gesagt, bei der Auszahlung Beantragung war bei mir keine Frage danach... Habe bereits eine Ablehnung erhalten :)... Das war aber ein kleiner Fehler in der Rechnugsanschrift des Elektrikers.. Der war mir auch nicht aufgefallen.. Aber der KFW. Musste ich neu hochladen und nun wird wieder geprüft... Hier darf man ja im Gegensatz zur BaFa Fehler von anderen korrigieren....
KfW Fördertopf bald leer? ...
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Ok, das beruhigt mich....
Warum hoffen müssen? Stelle einen Antrag und die Förderung ist gesichert. Bis zum 1.3. sind es nur 8 Monate und die Frist nach Förderzusage beträgt 9 Monate für die Realisierung. Erst nach Inanspruchnahme der Förderung sollte Ökostrom fließen. Und das wird -davon abgesehen- auch nur stichprobenweise geprüft. Die Elektriker sind ohnehin heillos überbucht und so kannst du in Ruhe eine Frist zu einem späteren Zeitpunkt ausmachen.
Klingt logisch.....Rechenfehler meinerseits. Dann passt es ja, einen Elektriker, der das Zeitnah anschliesst hab ich glücklicherweise an der Hand.
andere Frage: Muss der Antragsteller und der Stromvertrag auf den selben Namen laufen? Oder langt die gleich Adresse und Nachnahme? (Stromvertrag läuft über meine Frau)
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Ich gehe mal davon aus, dass es sich um den gleichen Haushalt handelt. Dann gibt es natürlich ohnehin kein Problem. Bei mir ist es so, dass der Vermieter den Antrag stellt und den Zuschuss erhält und ich den Stromvertrag abschließe.
Entscheidend ist, dass für die Wallbox Ökostrom genutzt wird. Darüber hinaus heißt es in den Bestimmungen wörtlich:
"Sollten Sie noch in einem Altvertrag mit Restlaufzeit feststecken, muss nachgewiesen werden, dass sich ein neuer Ökostromvertrag anschließt." (Anm.: In vielen Fällen ist aber eine kurzfristige Umstellung jederzeit möglich)
Es ist also so oder so kein Problem, die Bestimmungen einzuhalten.
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Gelobt sei die Flexibilität und der sehr angenehme Betrachtungswinkel der KfW!
Hier kann sich die betreffende Abteilung des BAFA noch ganz ordentlich was abgucken!
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alles klar, hab ich mir fast schon so gedacht. Vielen Dank euch allen. Dann werde ich mich heute mal ans Werk machen....
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UPDATE: Das ging jetzt aber sehr schnell ... siehe auch:
KfW meldet ausgeschöpfte Fördermittel
Ich drücke allen die Daumen, dass da noch was nachgelegt wird
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dann warte ich wohl doch noch ein wenig und hoffe, das da noch etwas Geld bereitgestellt wird....
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Gerade eben in den "Welt" news um 19:00 Uhr:
Scheuer fordert vor der Kamera den KfW-Topf wieder aufzufüllen.
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Die Opposition ist dagegen, weil die Förderung eine soziale Schieflage noch weiter fördert.
Wenn vor der Wahl nix kommt, wird nach der Wahl wohl erst recht nix mehr kommen.
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Das tütet der Andi noch ein, damit der Peter nochmal glänzen kann und der Laschi wird sich dafür die Lorbeeren aufsetzen...
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