Ich weiß, mich würde es auch total anko...
Wenn aber der TA als Ausstattungmerkmal explizit aufgeführt ist (was er ja bei Dir, KAPLANGOZU wohl nicht war oder was geändert wurde, wenn ich mich recht entsinne), dann MUSS das Ding auch geliefert werden. Wie ist doch dann das Problem des Händlers.
Ich glaube, ein Anwalt würde mir da Recht geben.