ahhhhhh die haben es sich einfach gemacht! Es ist keine Auflage, sondern ein allgemeiner Hinweis:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Danke SAXI , hätte ohne Deinen Hinweis nicht noch mal im Kleingedruckten nachgeschaut.
Flash1986 : Sieht so aus, als müsstest Du die Bereifung zumindest beim TÜV in die Papiere eintragen lassen.