Wechselt euch mit eurer Partnerin/Partner ab, wenn ihr im Autohaus anruft. Ich denke mal, die Damen werden nicht gleich so angemault und man kann es immer schön auf den anderen schieben, dass er/sie gar nichts vom letzten Anruf erzählt hatte... ??
Skoda Enyaq Winterreifen und Winterkompletträder - Skoda und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder
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das steht in meiner ABE zu den OXXO nicht, dafür steht das hier drin:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Doch, es steht auf Seite 17:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."Dennoch bin ich irritiert. Denn ich verstehe das Ganze die Auflagen lesend genau so wie Du:
Es gibt den Hinweis auf Seite 17 (bzw. wo anders die Auflage A02), der wiederum verweist auf die ABE, in der m. V. n. die Freistellung immer vorhanden ist (So erklärt durch den BRV: http://docplayer.org/1834276-A…aubnis-nach-19-stvzo.html).
Somit wäre doch der Hinweis auf Seite 17 oder die Auflage A02 immer überflüssig?!
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Das Interesse Winterräder dem Kunden „schmackhaft“ zu machen, beschränkt sich bei unseren Freundlichen vor Ort aber sehr auf „schau’n se mal. Hab‘ ich gerade auf Lager. Sind auch die günstigsten“ - Crystal+Bridgestone: 495,-/Reifen. Das kann das Internet auch. Und die Daten hab ich schneller in den PC gehackt…
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Habe nun die Continental 255/50R19 107V TS850P und 235/55R19 105V TS850P bestellt. Zusammen mit der Borbet Z dark grey matt
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Doch, es steht auf Seite 17:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."Dennoch bin ich irritiert. Denn ich verstehe das Ganze die Auflagen lesend genau so wie Du:
Es gibt den Hinweis auf Seite 17 (bzw. wo anders die Auflage A02), der wiederum verweist auf die ABE, in der m. V. n. die Freistellung immer vorhanden ist (So erklärt durch den BRV: http://docplayer.org/1834276-A…aubnis-nach-19-stvzo.html).
Somit wäre doch der Hinweis auf Seite 17 oder die Auflage A02 immer überflüssig?!
Mittlerweile muss man für die Gutachten echt Raketenwissenschaften studiert haben...
Aber ich glaube ich habe recht, denn die ABE ist ein extra Teil des Gutachtens und da dort steht das eine Berichtigung nicht notwendig ist; greift also dieser Satz: "
Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Und das tut dir ABE ja...
Damit kann, weil es keine Auflage gibt, diese Felge mit gleich Reifen vorn und hinten gefahren werden, die sind sooo kompliziert... Ich wette fast das es noch mehr Felgen gibt, aber manchmal ist das so versteckt geschrieben....
Die Oxxo Liberty geht also vorn und hinten mit gleich Reifen, auch bei Serienmäßiger Mischbereifung
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... der Witz ist doch in dem Fall, dass die Reifen hinten dann schmaler sind als laut cOC vorgesehen abgesehen von der niedrigeren Tragkraft... also ob der TÜV das wirklich gut findet keine Ahnung
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... der Witz ist doch in dem Fall, dass die Reifen hinten dann schmaler sind als laut cOC vorgesehen abgesehen von der niedrigeren Tragkraft... also ob der TÜV das wirklich gut findet keine Ahnung
Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Fehler im Gutachten ist.
Dort fehlt bei den hinteren Reifen der Zusatz R03, so wie es auch bei allen anderen Gutachten steht.
In dem Fall hat man dann, wenn man so ein Gutachten hat "Glück gehabt" falls was passiert, kann man wenigstens nicht wegen erloschener Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz verlieren.
Gleichzeitig staunt der Laie und der Fachmann wundert sich, warum zum Geier Skoda wohl so einen Aufwand mit der Mischbereifung treibt, wenn das doch eigentlich gar nicht nötig ist?
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... der Witz ist doch in dem Fall, dass die Reifen hinten dann schmaler sind als laut cOC vorgesehen abgesehen von der niedrigeren Tragkraft... also ob der TÜV das wirklich gut findet keine Ahnung
Achso. In dem Fall würde ich natürlich die breiteren rundherum fahren. Die waren doch auch günstiger, oder.
Traglast muss ja aber eh zum Fahrzeugschein passen und darf nicht unterschritten werden egal was im Gutachten steht...
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Moinsen
Habe heute bei Reifen.com Dezent TZ in 8x19 Silber und Bridgestone Blizzark LM 005 bestellt.
Mit Mischbereifung zusammen für 1383.52 Euro für mich persönlich akzeptabel.
Fehlt nur noch das Fahrzeug.
der Rainer
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Will nun den letzten preis auch nochmal festhalten (österreich)
Mischbereifung rc design rc34 in glänzend schwarz mit veedstein reifen inkl. Montage 1590€
ich zahle dann noch extra 85€ weil ich die direkt als sommerfelge umstecken lasse und die proteus im winter verwenden werde
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