Umweltplakette

  • Da gäbe es noch eine blaue E-Plakette, die allerdings muss an die Heckscheibe. Im Ausland angeblich hilfreicher als das E auf dem Kennzeichen.

    Mal sehen, wann ich/wir die zwingend brauche/n, unser Enyaq und dessen kleiner Bruder CitiGo fahren ohne E-Kennzeichen durchs Land.

    Ich glaube nicht, dass die Blaue E-Plakette dir im Ausland was bringt. ;) Das ist eine Deutsche Kennzeichnung für Ausländische Elektro-Fahrzeuge die in hier in Deutschland unterwegs sind. Da diese Fahrzeuge meist keine "E" Markierung auf dem Kennzeichen haben bekommen diese für ihren Aufenthalt in Deutschland diese Plakette. Diese Plakette hat somit nur INNERHALB von Deutschland eine Gültigkeit. :)


    27.05.2021 - 28.10.2021 - Skoda Enyaq iV 60


    Quarz-Grau Metallic - 19" AERO - Loft - Klima BASIC - Fahrassistenz PLUS - Infotainment BASIC - Sitzkomfort BASIC - Convenience PLUS - Drive BASIC - Licht & Sicht BASIC - Transport - Parken PLUS - Wärmepumpe - AHK


    verbindlich Oktober 2021 (Laut Händler wird es das Modelljahr 2022 mit 125 statt 100 kW Ladeleistung)

  • Ich glaube nicht, dass die Blaue E-Plakette dir im Ausland was bringt. ;) Das ist eine Deutsche Kennzeichnung für Ausländische Elektro-Fahrzeuge die in hier in Deutschland unterwegs sind. Da diese Fahrzeuge meist keine "E" Markierung auf dem Kennzeichen haben bekommen diese für ihren Aufenthalt in Deutschland diese Plakette. Diese Plakette hat somit nur INNERHALB von Deutschland eine Gültigkeit. :)

    Gibt es so etwas auch für Österreich, damit man in den IG-L-Bereichen gefahrlos 130 fahren kann? Die PHEV mit Deutschem E-Kennzeichen sind ja von der Erlaubnis, die I-GL-100 zu ignorieren ausgenommen.

  • Gibt es so etwas auch für Österreich, damit man in den IG-L-Bereichen gefahrlos 130 fahren kann? Die PHEV mit Deutschem E-Kennzeichen sind ja von der Erlaubnis, die I-GL-100 zu ignorieren ausgenommen.

    Theoretisch schon: alle PHEV werden verpflichtet, auf Kennzeichen ohne das E zu wechseln bzw. das E wird von Amts wegen übermalt.

  • Nochmal eine Frage zur grünen Plakette:


    Im Eröffnungsbeitrag wird der ADAC zitiert mit "Das vollständige Kennzeichen inkl. „E“ muss auf der Plakette eingetragen sein."

    Ist das bestätigt? Ich finde leider keine eindeutige Info.


    Hintergrund:

    Mein Freundlicher hat aufgrund eines Dienstleisterwechsels auf dem neuen Formular das Kästchen für das "E" übersehen und infolge dessen hat der Zulassungsdienst mein Auto ohne "E" Kennzeichen zugelassen. Dementsprechend habe ich auch eine Umweltplakette ohne "E".


    Heute Nachmittag habe ich einen Termin bei der Zulassungsstelle um das E-Kennzeichen zuzulassen (Händler übernimmt alle Kosten, ich mache es dieses mal selber weil es schneller geht).

    Brauche ich dann auch eine neue Umweltplakette mit "E" oder reicht es wenn das eigentliche Kennzeichen dort vermerkt ist?

    Ich habe eigentlich keine Lust das Teil von der Scheibe zu kratzen und würde das gerne vermeiden ....

  • Genau genommen ganz eindeutig, siehe

    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html


    Nachdem das "E" ganz offiziell ". . . amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer . . ." ist und in beiden Zulassungsbescheinigungen (vulgo KfZ-Brief und KfZ-Schein) einzutragen ist - wirst du wohl eine neue Umweltplakette bekommen und kratzen müssen.

    Ich würde aufs Kratzen verzichten - ebenso wie auf das "E".

    Allseits unfallfreie Fahrt - und immer eine Handbreit Wattstunden im Akku

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  • Ich würde darauf bauen, dass sich die Plakette so genau eh niemand ansieht und wenn doch, auf den gesunden Menschenverstand dieser Person bauen...


    Bei uns im Ort fallen mir immer wieder diverse ältere Fahrzeuge auf, bei denen auf der Umweltplakette ein völlig anderes Kennzeichen steht, als das Fahrzeug (inzwischen) hat.

  • Ich würde aufs Kratzen verzichten - ebenso wie auf das "E".

    Das kommt für mich nicht in Frage - ich möchte grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, Ladesäulen, Stellplätze, Umweltspuren etc. zu nutzen, die entsprechend gekennzeichnet sind.

    Dann muss ich wohl kratzen.


    Es gab einige belegte Berichte, nach denen das "E" vor allem bei nachträglicher Beantragung nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II unangetastet ohne "E" blieb.

    Aber wenn das jetzt so im Gesetz steht, ist meine Frage in der Tat beantwortet.

  • Bei uns im Ort fallen mir immer wieder diverse ältere Fahrzeuge auf, bei denen auf der Umweltplakette ein völlig anderes Kennzeichen steht, als das Fahrzeug (inzwischen) hat.

    Aus eigener Erfahrung: kostet 70 Euro :(

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