Ich würde es tatsächlich über die Steuererklärung machen.
Der Dienstwagenfahrer bekommt seinen Steuervorteil 0,5% erst, wenn er nachgewiesen hat, dass er mind. x km oder x% mit dem Wagen elektrisch gefahren ist.
Den Nachweis kann er sich bei der Inspektion ausdrucken lassen. Ich gehe davon aus, dass sowas im Autospeicher hinterlegt ist...