Nee, Tatsache ist: der Kreisel ist eine neue Straße. Wenn für eine der wegführenden Straßen ein TL gelten soll, muss dieses neu beschildert werden.
Das wird hier auseinandergefieselt: https://www.stvo2go.de/geschwi…h-analysiert-kreisverkehr
Nee, Tatsache ist: der Kreisel ist eine neue Straße. Wenn für eine der wegführenden Straßen ein TL gelten soll, muss dieses neu beschildert werden.
Das wird hier auseinandergefieselt: https://www.stvo2go.de/geschwi…h-analysiert-kreisverkehr
Was anderes: ich habe seit gestern die Trafficon- und eine Kalender-App im Entertainment. Ob Trafficon was taugt, weiß ich nocht nicht; der Kalender ist ganz nützlich.
Mir glaubst du also, dass es das in der CH gibt. Den deutschen Enyaq-Fahrern aber nicht, dass es die Regel in Deutschlang gibt. Interessant
Ne, dass es dieses Schild "generell 50km/h" und dessen spezielle Bedeutung in D gibt, glaube ich "generell" nicht....egal wer das sagt.
Wie sieht es bei dir mit den Kombinationsschildern aus?
z.b. das schon viel zitierte Ampel Gefahrenschild direkt über dem Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Erkennt dein Fz bei so einer Kombination auf der normalen Landstraße (mit 70er-Schild kommt diese Kombination bei uns oft vor), dass es nach der Ampel generell mit 100km/h weitergeht oder wartet es brav bzw. fährt brav mit 70 weiter, bis ein neues Schild kommt ?
Keine Ahnung. Mir sind solche Kombinationen aus Gefahrenschild und Geschwindigkeitsbegrenzung (an Stellen, wo ich den TA benutze) nicht geläufig. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Enyaq mit ME3 das kann.
Allerdings ist das derart Off Topic, dass wir das gerne im entsprechenden Thread diskutieren können - wobei ich eigentlich alles gesagt habe.
Das wird hier auseinandergefieselt: https://www.stvo2go.de/geschwi…h-analysiert-kreisverkehr
genau und dort ist diesbezüglich u.a. auch die Rede von Rechtsunsicherheit....
Der Verkehrsminister (und seine sämtlichen Vorgänger) sollten sich endlich mal darum kümmern, dass es keine Rechtsunsicherheiten und auch unklare Aussagen mehr gibt....
Finde ich aber interessant:
Die VZE des Enyaqs kann einige banale Dinge gem. STVZO nicht, handelt aber bei Kreisverkehren gem. dem OLG München.
Keine Ahnung. Mir sind solche Kombinationen aus Gefahrenschild und Geschwindigkeitsbegrenzung (an Stellen, wo ich den TA benutze) nicht geläufig. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Enyaq mit ME3 das kann.
Allerdings ist das derart Off Topic, dass wir das gerne im entsprechenden Thread diskutieren können - wobei ich eigentlich alles gesagt habe.
An irgend etwas muss man den Unterschied der SW-Versionen ja fest machen. Die VZE und damit die TA und pACC gehören für mich ganz klar dazu und sind daher für mich in diesem Thread auch nicht "derart Off Topic".
Interessant wären die diesbezüglichen Unterschiede, auch gegenüber Version 4.0, in jedem Fall.
Für mich sogar wichtiger, als Startzeiten der Navi und neue Aufteilungen der Bildschirme, denn das ist für die Verkehrssicherheit, im Gegensatz zu einer guten VZE, relativ wurscht.
Was anderes: ich habe seit gestern die Trafficon- und eine Kalender-App im Entertainment. Ob Trafficon was taugt, weiß ich nocht nicht; der Kalender ist ganz nützlich.
das heißt wohl Traffication...
An irgend etwas muss man den Unterschied der SW-Versionen ja fest machen. Die VZE und damit die TA und pACC gehören für mich ganz klar dazu und sind daher für mich in diesem Thread auch nicht "derart Off Topic".
Ich konnte keine Unterschiede bei der VZE von 0792 auf ME 3.0 feststellen. Mag aber sein, dass es welche gibt.
Ich konnte keine Unterschiede bei der VZE von 0792 auf ME 3.0 feststellen. Mag aber sein, dass es welche gibt.
Das einzige, wurde aber so auch komuniziert: ab 3.0 ab Werk gibt es ja den TA mit Schwarmdaten
Hi an alle,
ich war heute zum Servicetermin in der Vertragswerkstätte (Leonding, Österreich), und ich bekam von einer sehr kompetenten Ansprechpartnerin dort folgende Info bezüglich Update:
Die SW-Version 3.2 für Bestandsfahrzeuge liegt seit Monaten beim österreichischen Verkehrsministerium zur Freigabe bzw. Nicht-Freigabe. Es wäre alles beim Händler vorbereitet (auch die Software ist vorhanden), kann aber aufgrund der fehlenden rechtlichen/behördlichen Freigabe noch nicht durchgeführt werden.
Ihrer Meinung nach kann es aber nicht mehr lange dauern, beim Cupra ist es bereits genehmigt worden. Ich soll mich in 4 Wochen nochmal melden.
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