Ich lasse mich gerne korrigieren, aber m.E. hebt ein Kreisel (oder auch eine Kreuzung) die vor dem Kreisel genannte Geschwindigkeitsbeschränkung, sofern die ohne Zusatzschild erfolgt, nicht auf. Das müsste, in dem Fall, nach dem Kreisel durch ein Aufhebungsschild erfolgen.
Logikfrage: und das Limit welcher der Einfahrten soll dann nach der Ausfahrt gelten?
Beispiel: hier. Von Norden kommend gibt es kein TL (da keine 100 m vom Ortsausgangsschild entfernt, also Tempo 100), von Westen, Süden und Osten kommend TL 70. Vom Kreisel wegführend nur in Richtung Westen TL 70, durch neues Schild gekennzeichnet. Nach Deiner Logik müsste ich also, wenn ich von Osten komme und nach Süden ausfahre, weiterhin 70 fahren (dort steht kein TL-aufgehoben-Schild), wenn ich von Norden komme, darf ich aber 100 fahren?
Nee, Tatsache ist: der Kreisel ist eine neue Straße. Wenn für eine der wegführenden Straßen ein TL gelten soll, muss dieses neu beschildert werden.
Und noch ein Urteil dazu.