Softwarestand - Neue Software Skoda Enyaq - Softwareversion - Release Daten System.

  • Bis der Lanekeeper Dich wieder in die parkenden Auto steuert…

  • Bis der Lanekeeper Dich wieder in die parkenden Auto steuert…

    das ist bisher noch nie vor gekommen ^^ ....was er aber grundsätzlich versucht, ist, mich auf engen Landstraßen in den Gegenverkehr zu steuern.....


    Da ich nur sehr selten ABs fahre, wo dieser Assistent m.E. nützlich ist, ist die Möglichkeit diesen Assistenten so einfach wie möglich ab schalten zu können, in meiner Favouritenleiste vorhanden....einer der meist genutzten Buttons meines Bildschirms....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023

  • Achtest du grundsätzlich darauf, welche Fehler der Assistent aktuell eventuell machen könnte?

    Also ich ja, darum schalte ich den Travel Assist auch ziemlich oft an und aus - daher finde ich es auch blöd, dass das mit dem MJ2024 nicht mehr über einen dedizierten Knopf geht...

    Ich finde es angenehm, dass er die Spur hält und das macht er meiner Meinung nach auch sehr gut.


    Was ich aber immer an habe ist der predictive Tempomat, der funktioniert so gut, das ich - außer gelegentliches selbst Beschleunigen, weil er denkt eine kurve mit 20 km/h nehmen zu müssen - fast nie selber Gas gebe. Manchmal erkennt er die Aufkleber auf Traktoren als Verkehrsschild und will dann auf der Landstraße auf einmal 40 fahren... Das ist natürlich blöd aber akzeptabel finde ich. Schlimmer finde ich, dass er das Konzept der Fahrradstraße nicht kennt und darum nicht weiß, das man da 30 fahren muss.

    Wer braucht schon eine Akku-Vorkonditionierung, die beste Erfindung ist eine Bett-Vorkonditionierung. :D

  • das ist bisher noch nie vor gekommen ^^ ....was er aber grundsätzlich versucht, ist, mich auf engen Landstraßen in den Gegenverkehr zu steuern.....

    Genau deshalb ist er im Modus "letzte Einstellung" und diese ist "aus". Der Frontassi macht gelegentlich das, was Karl beschreibt, nur daß ich mich nicht auf das Umgehen des Problemes einlasse (eher mal kräftig Fluche). Andere Assistenten habe ich wegen des auch erwähnten Problemes der Gewöhnung gleich nicht bestellt (Das man sich an die "führende Hand" gewöhnt, kann keiner ernsthaft bestreiten; was dann passiert zeigen gerade Klagen gegen Tesla in den VAE {Vereinigte Amerikanische Emirate :D } auf).

    Das für die Zwangs-Bimmel-Geschwindigkeits-Assistenz ab nächsten Jahr 10% Fehler zulässig sind, zeigt die Weltfremdheit der politischen Entscheider.

  • z.b. an einer Kreuzung mit Vorfahrtsstraße, nicht mal ein Hinweis

    Das ist und war nie im Funktionsumfang der Assistenz enthalten, also kann man da schlecht irgendwas erwarten.

  • wie geht das mit dem Modus "letzte Einstellung" beim LA bei werkseitig belassenen Enyaqs?

    Ich war mir sicher, daß Du weißt, daß man ein Programmiersystem braucht (OBD11, VCDS(Ja das geht hier auch). Da die Einstellung reversibel ist, kann man es ja vor der Rückgabe wieder auf den Standartwert setzen (habe ich bei den Vorgängern so gemacht), wobei sich niemand beschwer, wenn man den Assi nur wieder einschaltet, also den Schein wahrt.

  • Ich war mir sicher, daß Du weißt, daß man ein Programmiersystem braucht (OBD11, VCDS(Ja das geht hier auch). Da die Einstellung reversibel ist, kann man es ja vor der Rückgabe wieder auf den Standartwert setzen (habe ich bei den Vorgängern so gemacht), wobei sich niemand beschwer, wenn man den Assi nur wieder einschaltet, also den Schein wahrt.

    Dir ist klar. dass du damit eine gesetzliche Verordnung umgehst. Sollte es zu einem Unfall kommen und der nicht ab Start aktivierte Assistent hätte ihn verhindert (ausser du hast ihn vor der Fahrt bewusst deaktiviert) dann könnte sich da eine persönliche Haftung daraus ergeben. siehe auch https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A32019R2144

    Auszug:

    (3) Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 müssen auch mit einem Notfall-Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.

    (4) Hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme und Notfall-Spurhalteassistenten müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

    a)

    Diese Systeme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können.

    b)

    Die Systeme müssen sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden.

    iV80 / EZ 6/2023 / SW 3.5

    Einmal editiert, zuletzt von ensger ()

  • Dir ist klar, daß die Homologation des Enyaq vor diesem gesetzlichen Zwang stattfand? Das ich ein potentiell verkehrsgefärdendes System deaktiviere, ist selbstverständlich, spätestens, nachdem es, wie es enopol auch beschreibt, gerne Mal direkt in den Gegenverkehr lenkt. Die Antwort des ADAC auf meine Anfrage damals war: "Wir schalten das auch immer aus..." ...

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