Softwarestand - Neue Software Skoda Enyaq - Softwareversion - Release Daten System.

  • Mich würde ja mal interessieren, wie es generell rechtlich aussieht. Angenommen, ich bekomme ein Ersatzteil eingebaut. Auf dieses muss mir der Einbauende dann Gewährleistung geben.

    Nein, muss er nicht, ausgeführt hier: Skoda Enyaq Problem Thread: Defekte - Störungen - Fehler - Meldungen

    Skoda Enyaq iV 80, Software 3.2, race-blau, Loft, 19" Regulus AERO, diverser Schnickschnack. Ex-Mitglied des Clubs 400

  • Bei so offensichtlichen Fehlern wie der Leuchtweitenregulierung würde ich die „Beweisführung“ sogar durchziehen.


    Meine Frage zeigt aber ein Dilemma: Wenn die Automobilhersteller auch nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie Softwareupdates liefern wollen, fehlt hier offenbar Rechtssicherheit für Hersteller und Käufer?

    das ist doch alles klar geregelt.

    Der Verkäufer und Hersteller haften bei Übergabe nach Gewährleistungsrecht.


    Bei Installation eines Updates, akzeptierst du ja die Lizenzvereinbarung, somit bist du verantwortlich für das Update und nicht mehr der Hersteller der Hardware die ausserhalb der Gewährleistung ist.

  • Weiß jemand, wie das bei Tesla läuft? Die sind ja beim Thema OTA Update schon länger im Geschäft.

    Wenn es hart wird, stehst Du starken Anwälten bei Tesla gegenüber und musst dann selbst offensichtliche Probleme mit Gutachten belegen, die dann von Tesla Anwälten angezweifelt werden, so dass ein Zweit- und Drittgutachten notwendig werden. Am Ende laufen die meisten Streitfälle auf eine außergerichtliche Eknigung hinaus, bei der Du einen Maulkorb bekommst und unter Strafe nichts vom Ergebnis mitteilen darfst.


    Zb verringerte Reichweite oder verringerte Ladeleistung nach Updates.

  • Wenn es hart wird, stehst Du starken Anwälten bei Tesla gegenüber und musst dann selbst offensichtliche Probleme mit Gutachten belegen, die dann von Tesla Anwälten angezweifelt werden, so dass ein Zweit- und Drittgutachten notwendig werden. Am Ende laufen die meisten Streitfälle auf eine außergerichtliche Eknigung hinaus, bei der Du einen Maulkorb bekommst und unter Strafe nichts vom Ergebnis mitteilen darfst.


    Zb verringerte Reichweite oder verringerte Ladeleistung nach Updates.

    Da wäre doch mal jemand angebracht, sich bei Erfolgsaussicht dann auch mal nicht auf einen Vergleich einzulassen und es auf ein Urteil ankommen zu lassen. Denn Im Dieselskandal wäre das ja auch durchaus erfolgreich gewesen, für einen Konzern war es sogar „billiger“, Kläger mit bereits ein wenig Geld in den Vergleich zu bringen, als ein folgenreicheres Urteil zu riskieren. Jedes dadurch erfolgte „Nicht-Urteil“ hat der Konzern dann einfach noch öffentlich zu seinen Gunsten verkauft.

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