Ja, sollte so sein. Aber vielleicht kann ja die Werkstatt dennoch helfen und etwas anstoßen?
Ich dachte, das OTA wird an die Autos direkt verteilt. Aber ich habe eh bald einen Termin wegen der defekten Leuchtweitenregulierung.
Ja, sollte so sein. Aber vielleicht kann ja die Werkstatt dennoch helfen und etwas anstoßen?
Ich dachte, das OTA wird an die Autos direkt verteilt. Aber ich habe eh bald einen Termin wegen der defekten Leuchtweitenregulierung.
Update abgebrochen (zu früh nachgeschaut). In der Tiefgarage kann es nicht gestartet werden. Ich bin gespannt. Habe jetzt gelesen, dass es knapp 5 Std. dauert. Da war ich wohl zu ungeduldig.
Stell das Auto raus! Es braucht eine gute Mobilfunkverbindung zwischendurch, um Komponenten nachzuladen.
Am Ende ist es hinsichtlich der Haftungsfrage gleich: Schlägt ein OTA Update fehl, dann haftet Skoda (VW) auch ausserhalb der Garantie.
Aber wie sieht das mit der Haftung aus, wenn das Update fehlerfrei durchläuft aber Wochen später wiederholt neue Fehler auftreten?
Die Leuchtweitenregulierung unseres Enyaqs hat mit MEB 2.x immer funktioniert. Seit April 2023 dann dreimal nur durch Tausch des Steuergerätes wieder zu aktivieren.
Einen Hardwarefehler ist hier nahezu auszuschließen. Die Reparatur allerdings bisher nicht ganz preiswert.
Aber wie sieht das mit der Haftung aus, wenn das Update fehlerfrei durchläuft aber Wochen später wiederholt neue Fehler auftreten?
Die Leuchtweitenregulierung unseres Enyaqs hat mit MEB 2.x immer funktioniert. Seit April 2023 dann dreimal nur durch Tausch des Steuergerätes wieder zu aktivieren.
Einen Hardwarefehler ist hier nahezu auszuschließen. Die Reparatur allerdings bisher nicht ganz preiswert.
Tja, wenn der Händler nicht freiwillig kostenlos repariert, dann wirst Du über Gutachten aufwendig und mit entsprechenden Kosten nachweisen müssen, dass der Fehler durch das OTA verursacht wurde. Das wird kaum möglich sein und am Ende wird so ein Gerichtsverfahren im besten Fall in einem Vergleich enden.
Da wird es deutlich günstiger und schneller gehen, wenn Du Dich über Kulanz mit dem Händler einigst. Oder Du verkaufst das Auto kurzerhand und buchst die Kosten unter Lehrgeld. Das ist wie bei Problemen mit mehreren Gewerken beim Hausbau. Auch ein Auto ist zu komplex. Da hast Du als Privatperson kaum eine Chance.
Bei so offensichtlichen Fehlern wie der Leuchtweitenregulierung würde ich die „Beweisführung“ sogar durchziehen.
Meine Frage zeigt aber ein Dilemma: Wenn die Automobilhersteller auch nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie Softwareupdates liefern wollen, fehlt hier offenbar Rechtssicherheit für Hersteller und Käufer?
Man hat immer wieder die ,,Ar,,, -Karte , wenn man bezahlt hat , ist man halt ,,David ,, gegen ,,Goliath ,, ! Gruß u. schönes WE
Meine Frage zeigt aber ein Dilemma: Wenn die Automobilhersteller auch nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie Softwareupdates liefern wollen, fehlt hier offenbar Rechtssicherheit für Hersteller und Käufer?
Weiß jemand, wie das bei Tesla läuft? Die sind ja beim Thema OTA Update schon länger im Geschäft.
Mich würde ja mal interessieren, wie es generell rechtlich aussieht. Angenommen, ich bekomme ein Ersatzteil eingebaut. Auf dieses muss mir der Einbauende dann Gewährleistung geben.
Wenn nun durch ein Update die Software verändert wird, müsste doch die Gewährleistung auf das Funktionieren ebenfalls von vorn beginnen. 🤔
Ich hatte vorhin mal ein wenig gegoogelt. Es gibt ein paar Rechtsanwälte, die sich dazu äußern. Im Wesentlichen hängt es von den AGBs des Herstellers ab, die man irgendwann mal abgenickt hat. Also mindestens aufbewahren und im Fehlerfall dann lesen…
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