Zur dritten Frage kommt die Auskunft, dass ein Ersatzfahrzeug bei Updates von Skoda eben nicht bereitgestellt wird.
Ich merke an, dass dies bei etlichen Haltern anders war – wie man in Skoda-Foren erfahren kann.
Keine Antwort.
Mit Verlaub: Da war dein Hinweis nicht nachdrücklich genug.
Die Mobilität des Kunden ist auf Wunsch sicherzustellen. Und dies gilt für das Update an sich, nicht für eine evtl. verspätete Lieferung eines beim Update zerschossenen Teils.
Konkret:
Im Dokument "97GA_TechnicalServiceHandbook" steht im Kapitel "Abrechnungshinweise" folgendes:
Sicherstellung der Mobilität nur auf Kundenwunsch! Die Durchführung der Servicemaßnahme kann bis zu 6 Stunden dauern.
Danach werden die Kosten/Vergütung aufgezählt. Leider übernimmt Skoda nur tatsächlich entstandene Kosten bis max. 35€ Netto-Rechnungswert.
Der Fall, dass dabei etwas schief geht, wird nicht weiter betrachtet. Nach bisherigen Erfahrungen hier lässt sich aber vermuten, dass das auf eine nicht anweisungsgetreue Durchführung der Maßnahme durch die Werkstatt zurückzuführen ist. In dem Fall wäre es nur fair, wenn der Händler die weiteren Kosten der Erdatzmobilität übernimmt. Aber wer gibt schon gerne zu, dass er einen Fehler gemacht hat.