WICHTIG: Auf die korrekte Rechnung achten, um die Förderung problemlos zu erhalten

  • Hallo,


    ich durfte meinen Enyaq in der vergangenen Woche abholen.


    Ich möchte nur jedem raten, so früh wie möglich mit dem Händer zu besprechen, wie genau die Rechnung auszusehen hat. Ich habe nur mit massiver Penetranz eine Rechnung bekommen, die das BAFA akzeptieren sollte. Lass euch nicht abspeisen, denn seit 1.6.2021 dürfen Rechnungskorrekturen nicht mehr nachgerecht werden.


    Schön wird genau dieser Fall hier beschrieben:

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    Vielleicht hilft dies ja auch jemandem von euch, um ohne Probleme die Förderung zu erhalten.

  • Genau das Video hab ich mir auch angeschaut, und musste heute bei Abholung meines Enyaqs 8)8)8) auch meinen Verkäufer die Rechnung nach korrigieren lassen. So dass der Nettobetrag genau mit der aus BAFA Listung übereinstimmt. Er hatte zwar gemeint, dass es nicht unbedingt nötig sei und der schon einige Elektroautos verkauft hätte mit BAFA wo es geklappt hat. Aber sicher ist sicher. Jedenfalls, hab ich jetzt dir richtige Rechnung an der Hand.


    Also an Alle bitte besteht auf die richtige Rechnung.

  • Es muss IMMER der Nettolistenpreis des Basismodells ausgewiesen sein. So steht es in den Förderbedingungen. Dabei spielt es keine Rolle. ob Barkauf, Finanzierung, privates Leasing oder gewerbliches Leasing. Selbst für Gebrauchte gilt das.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Es muss IMMER der Nettolistenpreis des Basismodells ausgewiesen sein. So steht es in den Förderbedingungen. Dabei spielt es keine Rolle. ob Barkauf, Finanzierung, privates Leasing oder gewerbliches Leasing. Selbst für Gebrauchte gilt das.

    Mit dem Ausweisen des Nettolistenpreises ist man sicher auf der sichereren Seite. Für Neuwagen kann ich dies jedoch in den Förderbedingungen nicht finden. Hast du mir hier den entsprechenden Auszug?

    Enyaq iV60 - EZ 6/21, 19" , WP, AHK nachger., SW 3.0

  • Ich habe heute auch gelsen auf einer Seite, die eine gewisse Anleitung ausweist, dass z.b. die Leasingrate "ohne" die 6000 Euro Umweltprämie berechnet werden muss... die 6000 dürfen also nicht als Bonus abgezogen werden. Wenn die mit eingerechnet wurde, muss das wohl als direkte Anzahlung berechnet sein, lediglich der Herstellerantei muss aber ersichtlich sein.

    Bestellt am 19.5.2021 - **.11.2021 Baubeginn am 20.01.22 1.4.2022 ausgeliefert, Graphhite Grau, 18.10.22 Update 3.0.0

  • Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturenmehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.


    Wenn es „eindeutig“ sein soll, heiß dass wohl, dass sowohl der Name als auch der Nettopreis mit der Bafa-Liste übereinstimmen müssen. Das würde ich, wäre ich Beamter, unter eindeutig verstehen.

    Ich habe drei Rechnungen vom Autohaus erhalten, bis es richtig war. Das wird so lange zäh bleiben, bis die Software, die die meisten VW Händler nutzen (habe den Namen leider vergessen), entsprechend angepasst ist.

  • Ich habe heute auch gelsen auf einer Seite, die eine gewisse Anleitung ausweist, dass z.b. die Leasingrate "ohne" die 6000 Euro Umweltprämie berechnet werden muss... die 6000 dürfen also nicht als Bonus abgezogen werden. Wenn die mit eingerechnet wurde, muss das wohl als direkte Anzahlung berechnet sein, lediglich der Herstellerantei muss aber ersichtlich sein.

    Gibt es denn Händler die das Anders machen? Ich habe mir einige Angebote geholt und dort 6.000 Euro Sonderzahlung. Man kann ja auch einen höheren Betrag als Sonderzahlung vereinbaren.

    IV 80 Sportline, bestellt 10.05.2021 - Übergabe 20.09.2021, Deutschland, ME 3.0 seit 06.09.22, ME 3.7 seit 17.06.2024

  • Was ich nicht ganz verstanden habe ist, dass man wohl keinen Nachweis über die erfolgte Zulassung hochladen muss. Also z.B. die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Oder prüfen die das intern anhand der FIN? Oder geht das woanders draus hervor?

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