Was auch immer da für ein Softwareupdate kommt.
Ich wurde heute angerufen das mein neues Steuergerät da ist. Am 25.03. habe ich ein Termin zum wechseln.
Was auch immer da für ein Softwareupdate kommt.
Ich wurde heute angerufen das mein neues Steuergerät da ist. Am 25.03. habe ich ein Termin zum wechseln.
Danke für das Thema.
Bei unserem 50er aus 11/2023 funktioniert sie zum Glück.
So ein Beitrag und wie der zum Schiebedachregler sind toll, um Erfahrungen auszutauschen.
Nachträglich ist es m.E. eine Versicherungsleistung, die z.b. bei Übernahme des Fz eines Gebrauchtwagenhändlers oder Inzahlungsnahme, erlischt.
So steht es auf der Internetseite von Skoda:
Beim Verkauf an Privat bleibt die Garantie beim Fahrzeug und geht auf den neuen Eigentümer über – ein gutes Argument beim Wiederverkauf
Allerdings habe ich nirgendwo Aussagen dazu gefunden, was bei Rückgabe an einen Händler bzw. Inzahlungnahme passiert, falls noch Restgarantie besteht.
Wahrscheinlich kann dann der nächste Käufer nur eine Gebrauchtwagengarantie mit Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen.
Ich habe die Verlängerung natürlich nur für meinen Leasingzeitraum von insgesamt vier Jahren abgeschlossen.
Bei den Gesamtkosten habe ich mich vertan: Es sind rund 600 € im Jahr, also für das dritte und vierte Jahr bis zur Leasingrückgabe rund 1200 €.
So steht es auf der Internetseite von Skoda:
Beim Verkauf an Privat bleibt die Garantie beim Fahrzeug und geht auf den neuen Eigentümer über – ein gutes Argument beim Wiederverkauf
Allerdings habe ich nirgendwo Aussagen dazu gefunden, was bei Rückgabe an einen Händler bzw. Inzahlungnahme passiert, falls noch Restgarantie besteht.
Wahrscheinlich kann dann der nächste Käufer nur eine Gebrauchtwagengarantie mit Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen.
Ich habe die Verlängerung natürlich nur für meinen Leasingzeitraum von insgesamt vier Jahren abgeschlossen.
Bei den Gesamtkosten habe ich mich vertan: Es sind rund 600 € im Jahr, also für das dritte und vierte Jahr bis zur Leasingrückgabe rund 1200 €.
Händler werben mit der 5 Jahresgarantie ja auch auf Weltauto, also wird auch da die garantie am auto hängen und weitergehen...
Danke für das Thema.
Bei unserem 50er aus 11/2023 funktioniert sie zum Glück.
So ein Beitrag und wie der zum Schiebedachregler sind toll, um Erfahrungen auszutauschen.
Beobachte das mal ... Momentan scheint es nicht keine dauerhafte Lösung zu geben. Irgendwann stellt die LWR den Dienst ein.
In der TPI 2071033 dazu ist wohl ein anstehendes Software-Update angekündigt. Noch gibt es das aber wohl nicht.
Ich drücke dir die Daumen, dass die LWR weiterhin tut 😉
Für den Rest: Sonne genießen (kein Licht notwendig) und dem Update entgegenfiebern - vielleicht wird's ja ein Osterei 🤭☀️😎🎁
Händler werben mit der 5 Jahresgarantie ja auch auf Weltauto, also wird auch da die garantie am auto hängen und weitergehen...
aha....ich würde schlicht mal die Versicherungsbedingungen bemühen, als auf so etwas zu spekulieren....
Weltauto gibt es ja auch Österreich, da gelten doch sowieso längere Garantiefristen, oder habe ich da was falsch in Erinnerung?
Weltauto gibt es ja auch Österreich, da gelten doch sowieso längere Garantiefristen, oder habe ich da was falsch in Erinnerung?
In Ö gibt es gesetzlich gar keine Garantie, nur Gewährleistung.
Und bei VW bekommst 2 Jahre Werksgarantie dazu.
Bei Weltauto da es ja gebrauchte sind gibts in Ö 12Monate Garantie vom Händler
In Ö gibt es gesetzlich gar keine Garantie, nur Gewährleistung.
???
Garantie ist doch nie "gesetzlich" (vorgeschrieben), sondern immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Und "nur" Gewährleistung? Die ist oftmals weitergehend als irgendwelche Garantien.
???
Garantie ist doch nie "gesetzlich" (vorgeschrieben), sondern immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Und "nur" Gewährleistung? Die ist oftmals weitergehend als irgendwelche Garantien.
Jein.
Auch der Händler kann dir Garantie geben, es muss nicht immer eine Herstellergarantie sein. ZB Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es meist eine 12 monatige Garantie zu den 2 Jahren Gewährleistung dazu.
Gewährleistung ist in Ö ganz klar im Gesetz geregelt, und da heisst es, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden sein muss, d.h. ein Mangel der erst später auftritt fällt nicht mehr unter Gewährleistung.
Ergänzend dazu: In den ersten 6 Monaten ist davon auszugehen dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, nach 6 Monaten muss der Käufer jedoch beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Unterschreibst du dem Händler dass du das Fahrzeug in mängelfreiem Zustand übernommen hast, dann hast du ab 6 Monate + 1 Tag keinen Anspruch mehr aus der Gewährleistung. Daher gibts dann eben eine erweiterte Garantie.
Diese Unterscheidung auch im Gesetz gibt es übrigens im deutschsprachigen Raum, ausserhalb eigentlich nicht.
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