Kurz: wenn das letzte Steuergerät im Rahmen der Garantie (bzw. Sachmängelhaftung) getauscht wurde, hast Du gegen Skoda keinen Anspruch
Ganz so einfach ist es m. E. nicht. Ein Anwalt würde sicherlich argumentieren, dass es Skoda mittlerweile bekannt ist (siehe auch Stellungnahme in der EV-Lounge), dass die bisherigen Reparaturversuche den Mangel nicht abstellen, sondern nur für eine kurze Zeit unterdrücken. Eine erfolgreiche Mängelbehebung hat also nicht stattgefunden.
Unabhängig davon ist dieses Armutszeugnis von Volkswagen/Skoda, einen recht profanen Mangel nach mehr als einem Jahr immer noch nicht in den Griff zu bekommen, auch die große Bitte an die Kunden, beim nächsten Kauf kein Konzernfahrzeug ins Auge zu fassen. Es sei denn, hier wird vergleichbar mit Mercedes mit größtmöglicher Kundenfreundlichkeit reagiert.