Kurz gesagt: Sobald eine Werkstatt Hand ans Auto legt, haftet sie für Produktmängel und vorzeitigen Schäden, unabhängig davon, ob in der Garantiezeit oder in der Gewährleistung....
Übrigens gilt das auch für alle anderen Reparaturen egal wann... Sobald eine zertifizierte Werkstatt etwas offiziell tut haftet sie.
Wegen dem Nachweis einer Reparatur ohne Rechnung "wegen Kulanz"... Normalerweise bekommt man eine "Nullrechnung" --- Bedeutet, man bekommt eine ordentliche Rechnung, aber eben mit Rechnungsendbetrag 0,00 EUR am Ende...
Falls die das nicht machen, auf jeden Fall auf eine Kopie des Werkstattauftrags bestehen!!!
Denn: Egal ob für den Kunden etwas Kostenlos ist, oder nicht- Die Werkstatt muss Teile aus dem Bestand ausfassen, abrechnen, bestellen, kaufen... Und das muss registriert werden (Steuerrecht)... Also MUSS ein Reparaturauftrag geschrieben werden....
Wie das mit Kleinteilen ist, weiss ich nicht. Ich habe schon erlebt, Ölschrauben oder Glühbirnen geschenkt bekommen zu haben... Wie die abgeschrieben werden, weiss ich nicht... Wird wohl bei der Jahresinventur dann als Fehlbestand abgeschrieben.....