Naja, wenn der Mangel vorher dokumentiert wurde und nachher nicht mehr besteht wurde er wohl offensichtlich behoben, der verschwindet ja während des Werkstattaufenthaltes nicht plötzlich von Geisterhand . Es gibt ja normalerweise ausserdem eine Email-Korrespondenz mit dem Service-Mitarbeiter etc., da wird ja in der Regel von Kundenseite besprochen welcher Mangel vorliegt und wenn der Wagen fertig ist gibt es eine Benachrichtigung daß der Mangel abgestellt wurde und der Wagen wieder abholbereit ist. Meistens steht auch kurz dabei was der Händler gemacht hat - "Steuergerät getauscht" , "Steuergerät neu angelernt", etc. - zumindest war das bei mir bisher immer der Fall. Das reicht m. E. dicke für ein "konkludentes Anerkenntnis" und würde im Zweifel wohl vor jedem deutschen Gericht stand halten. Also solche Emails würde ich immer gut archivieren für den Fall.
Davon klar trennen muss man natürlich reine Kulanz-Abwicklungen in denen der Leistungserbringer schriftlich ausdrücklich eine Schuldanerkenntnis auschliesst. Aber selbst dann bezweifle ich ein Verjähren der Gewährleistung wenn derselbe Mangel schon mehrfach angezeigt wurde und immer wieder auftritt. Ich denke da wird es ebenfalls im Rechtsstreit für den Händler schwierig sich auf Kulanz herauszureden.