Edit: Beim weiterstöbern in der VDE noch einen Punkt gefunden. "DIN VDE 100-737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien". Wenn die Wallbox im Freien hängt, also im Carport oder sogar im Regen, ist auch die 1-Jahresfrist einzuhalten.
M.E.n. Regelt die VDE aber nur, was als „anerkannter Stand der Technik“ und bei der Ausführung durch e8nen Fachbetrieb als „fachgerecht“ erwartet werden kann. Eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt es aber wohl nicht (weder seitens des Handwerkers) noch seitens des Kunden.
Das soll nun aber natürlich nicht heißen, dass ich jemandem die sinnvolle regelmäßige Überprüfung durch einen Fachbetrieb ausreden wollen würde. Ein Elektriker, der mir das aber nicht nur anbietet, sondern mir einreden will, ich sei dadurch zu einem Wartungsvertrag verpflichtet, hätte bei mir wohl das letzte mal gearbeitet.