Ich bin eigentlich ziemlich sicher das eigentlich kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug besteht. Weder bei Garantie noch bei Gewährleistung. Wenn mein Handy zur Reparatur muss, bekomme ich in der Regel auch kein Ersatzhandy. Das ist in fast allen Fällen ein Service des Händlers / Werkstatt. Und bevor nun wieder Preis Einwände kommen, dem Recht ist es egal ob es ein 1000 Euro Handy oder ein 50.000 Euro Fahrzeug ist.
Es sei den es ist was anderes vereinbart worden... in den Garantiebestimmungen habe bis dato noch nichts gefunden.