Vorteile für E-Autos

  • Bewirtschaftung durch die Zugspitzbahn welche wiederum den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen gehört,

    somit wäre das wohl ein kommunaler Parkplatz.

    Die Zugspitzbahn ist eine AG und somit eine eigene Körperschaft. Ich denke da spielt die Struktur der Anteilseigner keine Rolle. Daher in meinen Augen kein kommunaler Parkplatz.

  • Das ist eben nicht sicher.

    So etwas ist meist ausgegliedert, ebenso wie die Stadtwerke.

    Privatrechtliches Unternehmen in städtischem Eigentum.

    Ist hier in Stockach auch so. Das Parkhaus gehört den Stadtwerken, nicht der Stadt.

    Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere den Beschluss so:

    Das Parken soll kostenlos auf allen im kommunalen Eigentum befindlichen und öffentlich zugänglichen Parkplätzen sein.


    Man möchte das Parken am Straßenrand und in Parkbuchten kostenlos machen. Überall wo eine Schranke vor ist, wird man weiter zahlen müssen.



    Und bevor sich jetzt viele Fragen, ob der Maggus Söder eine Objektophilie für das E-Auto entwickelt hat ... Nein, also zumindest meines Wissens nach nicht.

    In den letzten Jahren hat die DUH etliche Klagen erfolgreich gegen Städte wegen Nichteinhaltung der 2008/50/EG (Richtlinie für saubere Luift in der EU) bestritten. Die Folge waren Luftreinhaltepläne und Fahrverbote. Ab 2030 tritt eine Verschärfung ein. "2008/50/EG verschärfung" als Sucheingabe.

    Deutscher Bundestag - EU-Pläne zur Luftquali­tätsrichtlinie stoßen auf geteiltes Experten-Ec...
    Die Pläne der EU-Kommission für eine Überarbeitung der geltenden EU-Luftqualitätsrichtlinie stoßen auf ein geteiltes Echo der Experten, das zeigte eine…
    www.bundestag.de

    EU-Luftqualitätsrichtlinie
    DDie Europäische Kommission hat im Oktober 2022 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen Vorschriften zur Luftqualität veröffentlicht. Die…
    www.bmk.gv.at

    Überarbeitung der Richtlinie zur Luftqualität
    Saubere Luft ist für die Gesundheit der Menschen von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck legt die EU Luftqualitätsstandards zum Schutz der Gesundheit…
    www.umweltbundesamt.de

    https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Verkehr/Luftreinhaltung/2024-10-10_DUH_Hintergrundpapier_Neue_EU-Luftqualit%C3%A4srichtlinie.pdf


    Gerade wenn man sich das Papier der DUH anschaut, dürfte klar sein, dass entsprechende Klagen gegen die Bundesregierung und Kommunen quasi schon vorbereitet sind. Die grundsätzlichen Rechtsfragen (Klagerechte DUH usw.) sind geklärt. Es geht dann "nur" noch um die Werte und die Einhaltung. Entsprechende Klagen können deutlich eher entschieden werden, so dass Städte schon zeitnah zu drastischen Maßnahmen genötigt werden können.

  • In Österreich gibt es eine Reihe von Vorteilen für E-Autos:


    • Es gibt immer noch eine Förderung beim Kauf.
    • Beim Neuwagenkauf von Verbrennern muss eine sog. Normverbrauchsabgabe gezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von den CO2-Emissionen/km und dem Fahrzeugwert. Es gibt einen abgabefreien Sockelbetrag, der laufend gesenkt wird (für 2024 99 g/km). Die NoVA kann einige tausend Euro ausmachen und fällt bei E-Autos natürlich nicht an.
    • Die private Nutzung von Firmenfahrzeugen wird als geldwerter Vorteil gesehen und ist vom Arbeitnehmer zu versteuern. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugwert und dem CO2-Ausstoß und kann einige hundert Euro pro Monat betragen, die der Arbeitnehmer zu zahlen hat. E-Autos sind davon befreit, was dazu geführt hat, dass der Anteil an Firmenfahrzeugen bei den E-Autos relativ hoch ist.
    • Dann gibt es noch die sog. motorbezogene Versicherungssteuer (wird gemeinsam mit der Versicherungsprämie vom Versicherer eingehoben und an den Staat abgeführt). Die Steuer ist abhängig von der Motorleistung und dem CO2-Ausstoß. Für ein Auto mit 210 kW und einem Verbrauch von 6l Diesel/100 km sind das aktuell fast 1.800 €/Jahr. Diese Steuer gibt es für E-Fahrzeuge auch nicht.

    Es gibt also eine staatlich gewollte finanzielle Bevorzugung von E-Fahrzeugen und eine jährlich steigende Benachteiligung von Verbrennern.

    Da ist leider aktuell in Österreich vieles in Diskussion (Koalitionsverhandlungen zum Thema Budgetsanierung):

    • Die Förderung beim Kauf soll für Firmenfahrzeuge fallen (für private möglicherweise nicht).
    • Die private Nutzung von Firmenfahrzeugen wird vss. neu geregelt (Steuervorteil).
    • Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer wird vss. ebenfalls fallen.

    Keine guten Zeiten für E-Autos.

    Enyaq Coupé 85 L&K, Graphite-Grau Metallic, Innen Shell, 20“ Asterion, Maxx-Paket (DCC, Area-View, Progressivlenkung, trainiertes Parken), Wärmepumpe, AHK, Transportpaket, SW 4.1

    Bestellt 19.12.2023, Produktion 03.07.2024, Übernahme 10.07.2024

  • M.E. ist es noch zu früh, Vergünstigungen ggü. einem Verbrenner abzuschaffen, da zumindest in Europa der Hochlauf der E-Mobilität stockt. Aber irgendwann wird der Punkt kommen, wo ein E-Auto eher der Normalfall ist und dann braucht es auch keine Vergünstigungen mehr.

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

    Soundsystem: Speaker-City Smart-Upgrade

    ME 3.0 seit 16.09.2022

    ME 3.7 seit 03.07.2024

  • Komisch.

    Hier schreiben doch fast alle immer, nur in Deutschland klemmt es, weil die Lobby so gut arbeitet….

    Ab 12:30 min interessant zu den Zulassungen. und überhaupt das ganze Video lohnt sich

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Das Bild aus dem Video, man sieht unten auch zu welcher Minute und den Bezug dazu. Deutschland heult, viele Andere machen.


    Hab es nur eben kurz abfotografiertIMG_6449.jpeg

    Enyaq 85 Sportline samt PANO und AHK, seit Oktober 2024

    Sungrow PV-Anlage mit 9,8 kW/h und 10 kW Speicher (Ost-West Ausrichtung) und Sungrow Wallbox

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