Bewirtschaftung durch die Zugspitzbahn welche wiederum den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen gehört,
somit wäre das wohl ein kommunaler Parkplatz.
Die Zugspitzbahn ist eine AG und somit eine eigene Körperschaft. Ich denke da spielt die Struktur der Anteilseigner keine Rolle. Daher in meinen Augen kein kommunaler Parkplatz.