Wie funktioniert das dann auf Parkplätzen mit Schrankenanlage, z.B. am Eibsee?
Ich nehme an daß soweit noch keiner gedacht hat.
Ist das ein kommunaler oder ein privatrechtlich bewirtschafteter Parkplatz?
Die Regelung kann das Land ja nur für den Bereich treffen, der nicht im Privateigentum steht.