Rücktritt vom Kaufvertrag aus dem Leasinggeschäft

  • Hallo,


    da ich über die Suche nichts gefunden habe, frage ich mal, ob hier jemand Erfahrung mit dem Rücktritt aus dem Kaufvertrag wegen erheblicher Mängel aus einem Leasinggeschäft hat.

    Speziell interessiert mich, wie schnell das ging, ob direkt eine Zustimmung erfolgt ist oder erst Ablehnung?

    Wie genau errechnet sich der Nutzungsausfall, der nach Rückabwicklung zu zahlen ist?


    Grundlage dieser Maßnahme ist, dass das Auto, ein Enyaq Coupé RS, EZ 12/23 mit ca. 5.600 km auf der Uhr in den letzten 3 Wochen bei Temperaturen round about 29° nicht mehr „angesprungen“ ist und infolgedessen jedesmal abgeschleppt wurde.


    Die Möglichkeit der Nachbesserung hat es inzwischen bereits 3x gegeben, leider ohne Erfolg, daher sehe ich diesen Schritt als letzte Option.

    Habe heute einen Anwalt mit der Interessenvertretung beauftragt. Leider hat dieser auch keine Erfahrungen speziell mit Skoda Leasing, bzw. Skoda Händlern, daher meine Frage hier, ob es Erfahrungswerte gibt.

    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß

    MaDaCa

    IMG_3930.png

  • MaDaCa

    Hat den Titel des Themas von „Rücktritt vom Kaufvertrag aus dem Lessinggeschäft“ zu „Rücktritt vom Kaufvertrag aus dem Leasinggeschäft“ geändert.
  • Das ist ja beim "normalen" Kauf schon kompliziert, beim Leasing bestimmt noch viel schlimmer... hast du mit dem Händler/Verkäufer schon gesprochen?

    Aber bei einem quasi neuen Enyaq müssten die ja was finden wenn der nicht mehr "anspringt". Klingt ja nach einem Thermal-Problem, oder ist dann nur die 12V tot?


    Die Laienmeinung:


    Wenn der Mangel zum Rücktritt berechtigt, schriftlich angezeigt wurde, inkl. schriftlicher Fristsetzung zur Nachbesserung: Den Rücktritt erklären - dem Händler also Verkäufer gegenüber (da die Leasing das an dich abgetreten hat) - Die Leasing darüber aber informieren.

    Sollte der VK akzeptieren, wird der Kauf rückabgewickelt. Erst danach wird der Leasingvertrag rückabgewickelt.


    Sollte nicht akzeptiert werden, müsste Klage eingereicht werden, dann geht der Spass los ;) - mit ungewissem Ausgang.


    Siehe hier   und hier



    Wertersatzanspruch:


    pasted-from-clipboard.png

    Nutzungsentschädigung


    Aber das müsste der Anwalt ja alles wesentlich besser wissen... viel ergibt sich ja aus den Vertragsunterlagen zu den Neuwagen-Verkaufsbedingungen und den Leasingbedingungen.



    Meine Erfahrung mit VW und Widerruf in anderem Zusammenhang:


    Ging, aber nicht ohne Klage - Dauer: 1,5 Jahre.




    Da hoffe ich für dich doch eher auf eine Reparatur - evtl. mal das "Gombedenszendrum" wechseln?

    Enyaq iV 60 | Arctic Silver | Lodge| Basic Pakete: Conv, DriveSport, Info, Klima, Parken - Regulus / Rial Astorga | SW 3.2

  • Hast Du mal über Wandlung nachgedacht?


    Ggf. kann unser User Monyaq was dazu beitragen

  • Danke euch.


    Ehrlich gesagt bin ich inzwischen so enttäuscht von dem Auto und es hat mich schon so viele Nerven gekostet, dass ich eine Wandlung nicht als Option sehe und die Reparatur sehe ich nach den bisherigen Versuchen auch skeptisch.


    Beim ersten Mal wurde die Software neu kalibriert, beim 2. Mal der Bremskraftverstärker getauscht und beim 3. Mal in einer anderen Werkstatt wurde nichts unternommen, weil es Montags nach dem Abschleppen am Samstag wieder um einiges kühler war und er wieder ansprang.


    Ich möchte mich nicht jedesmal vor Fahrtantritt fragen müssen, ob es eventuell zu warm wird und ich deshalb Termine versäume, weil ich stundenlang auf den Abschlepper warten muss.

    Ist schon schlimm genug, dass wir wohl unseren geplanten Südfrankreich Urlaub in 4 Wochen zumindest mit diesem Auto nicht antreten können, denn da ist es tendenziell noch wärmer.


    An der 12V scheint es nicht zu liegen, denn beim letzten Abschleppen ist er nach Überbrückung tatsächlich kurz angesprungen, aber nur gut 1 Meter gefahren, sodass der Typ vom ADAC dann doch den anderen Wagen holen musste.


    Nach Meinung des Anwalts ist die Sachlage so eindeutig, dass es keine Klage nötig macht, weil es einen erheblicheren Mangel als ein nicht fahrendes Auto nicht gibt.

    Bezüglich der Nutzungsentschädigung konnte er keine Aussage treffen, weil die von der Gesamtlaufleistung, wie auch im Link angegeben, abhängt und wir nicht ersehen können, welche hier zugrunde liegt.


    Aber 1,5 Jahre im Falle einer Klage ist schon echt krass!

  • Das sollte doch die Werkstatt hinbekommen können? Notfalls wechseln - gibt ja mehrere.


    Aber da eine Rückabwicklung zu starten? Die wir lange dauert?

    Was wurde denn dreimal gemacht? Muss es nicht dreimal der gleiche Defekt sein - und wenn die dreimal was anderes gemacht haben, sind sie raus und du ohne große Chance?


    Hat der Anwalt denn Erfahrungen? Denn es sollte doch bei allen ähnlich laufen - muss also nicht ein Skoda-Leasing-Profi sein.



    Edit und Nachtrag

    Es wurde dann schon einiges beantwortet im zeitgleichen Beitrag…

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

  • Die Fehler sind immer dieselben:


    Bremskraftverstärker ist eingeschränkt - bitte Werkstatt aufsuchen - gelber Hinweis

    Nicht am Hang parken - roter Hinweis.

    Manchmal kommt noch hinzu: Antriebssystem - gelb.


    Ich habe nicht den Eindruck, dass die beiden Werkstätten nen Plan gehabt hätten, wie die Fehler behoben werden können, nur kann das ja nicht mein Problem sein.


    Der Anwalt ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, was es dazu braucht, hat aber offensichtlich verschiedenste Erfahrungen mit den diversen Händlern / Marken gemacht, so dass er sich da nicht festlegen möchte, sondern auf den Einzelfall verweist.

  • Na wenn der Fehler immer der selbe ist, dann ist doch eine Wandlung das naheliegendste! Wandung heist ja nicht das Du wieder einen Enyaq nehmen musst sondert das Du vom Kaufvertrag Zurücktritts und dieser Rückabgewickelt wird. So wie ich das gemacht habe. Im Endeffekt bekommst Du den Kaufpreis wieder, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, welche Du zu zahlen hast. Das wird dann eine Verhandlungssache, und das sollte ein Anwalt in die Hand nehmen. Das hält den Druck hoch. habe ich auch gemacht und dann ging es zügig. Ich hatte in 2,5 Jahren 18 Werkstattaufenthalte. Zum Glück bin ich aber nie liegen geblieben! Ich fahre immer noch Enyaq, und die Kiste läuft so wie es soll....

  • Und da es Leasing ist wird es wohl so sein, das Du das Auto im Besten Fall zurückgibst und es hat sich mit Ausgleichszahlungen. Aber auch dafür hast Du im Besten Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

  • Ok danke, dann habe ich Wandlung falsch interpretiert. Ich habe es so gesehen, dass mir quasi ein „baugleicher“ Enyaq als Ersatz gegeben würde, denn laut Leasingvertrag wäre auch das eine Option, für mich nur halt nicht.

    Ständige Werkstattaufenthalte sind schon echt nervig, aber wenn du mit einem 6 Monate alten Auto binnen 3 Wochen 3 Mal nicht mehr fahren kannst, nimmt dir das jegliche Freude am Auto.

    Zumal ich bei Rücknahme jedesmal nicht dass Gefühl hatte, dass zielgerichtet etwas repariert wurde, sondern auch die Werkstatt eher im Dunklen tappt.


    Kannst du denn „zügig“ in Zeiteinheit benennen?

  • Kannst du denn „zügig“ in Zeiteinheit benennen?

    Ja,


    - Termin beim Anwalt gemacht, ein paar Tage später hatte ich das Schreiben von ihm, was ich aber persönlich übergeben wollte

    - dann mit dem Verkäufer und Betriebsleiter gesprochen, da gab es kein Problem, und um schriftliche Bestätigung gebeten, das die Wandlung akzeptiert wird. Die hatte ich 2 Tage später per Mail

    - am selbigen Abend habe ich über Mobile.de meinen jetzigen 85x gefunden und sofort gekauft.

    - alten Eny zum Händler gestellt, aber den Brief behalten (wichtig !!!) da es noch ein Gutachten gibt, ich habe darauf bestanden das ich bei der Erstellung dabei bin

    - es gab dann 3 Wochen lang Diskussionen / Verhandlung über die Nutzungsentschädigung, die war dann - ich glaube knapp 9.000 EUR, müsste ich nachschauen - höher als von Skoda veranschlagt. Habe ich ohne Anwalt hinbekommen. Eine Woche später war das Geld auf meinem Konto (der war bar gekauft)


    Alles in allem gut gelaufen, ich habe für den alten Eny dann ungefähr monatlich so viel bezahlt wie mich das Leasing gekostet hätte. Damit kann ich leben.

    Mit dem jetzigen bin ich sehr zufrieden, der macht einfach was er soll und ist ein gutes Auto.

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