Das liest sich tatsächlich nach unkomplizierter Abwicklung
Bin gespannt, ob es beim Leasing ähnlich gut läuft, da es da ja quasi 2 Verträge rückabzuwickeln gilt
Ich erwarte die Anzahlung und die gezahlten Leasingraten erstattet zu bekommen und zahle meinerseits die Nutzungsentschädigung an den Verkäufer, deren Höhe sich aufgrund der (mir zumindest) nicht ersichtlichen Gesamtlaufleistung schwer errechnen lässt.
Zum Glück liegt die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung auch für ggfls. gerichtliche Schritte vor.
Ich hoffe aber, dass es nicht zu einer Klage kommt und werde mich, nach hoffentlich positivem Bescheid seitens des Händlers, dann mal nach einer Alternative umsehen.
Ich berichte gerne, wie es weitergeht.