Ich meine es umgekehrt: Das E-Fzg muss auch befähigt sein, bei nur 2 kW angebotener Ladeleistung die Ladung überhaupt zuzulassen.
M.W. benötigen einige E-Fzg eine Mindest-Leistung seitens der WallBox, um überhaupt den Start des Ladevorgang frei zu geben.
Ich lade häufig einphasig mit 8A, was 1.8kW entspricht (Solarüberschußladen).
Die Norm sagt, ab 1phasig mit 6A kann ein Elektroauto laden. Also ist die Bedingung gegeben.