Mag ja auch an den verwendeten Begriffen und/oder an der Art des Leasingvertrages liegen.
Beim KM-Leasing, was ja bei Privat die übliche Option sein dürfte, braucht es kein Wertgutachten. Da werden Abweichungen vom Sollzustand festgestellt und mit einem Preisschild versehen. Der Sollzustand bzw die akzeptierten (und mit der Lwasingrate ja bereits bereits bezahlten) Abweichungen sind bei allen mir bekannten Herstellern irgendwo definiert und stehen transparent zur Verfügung.
Der Händler hat da nach meiner Einschätzung überhaupt keine Aktien bei dem Spiel, da das Auto ja der Leasinggesellschaft gehört und diese auch die Abrechnung macht. Letztendlich hat der Händler ja ein völlig gegenläufiges Interesse. Er will einen perfekten Wagen zum vorher definierten Preis vom Leasinggeber übernehmen. Jede Reparatur, die der bisherige Leasingnehmer zahlt erhöht seinen Profit.
Deshalb kommt für mich auch nur eine Rückgabe unter direkter Beteiligung eines SV in Frage. Alternativ allenfalls eine abschließende Aufzählung der festgestellten Mängel über deren Bewertung dann diskutiert werden kann. Wobei da die bekannten Richtlinien der jeweiligen Gesellschaften einen guten Anhaltswert geben.