Leasing Zulassung bis spätestens 06.07...

  • Hallo,


    wir haben uns für ein Leasing des Enyaq 60 entschieden.


    Da unser aktuelles Leasing erst im Dezember endet haben wir uns in den Vertrag als Lieferung den September eintragen lassen.


    Das AH hat uns dies in einer Mail auch nochmal extra bestätigt und geschrieben, dass diese Aussage rechtliche Wirkung entfaltet.


    Heute haben wir das unten angefügte Schreiben vom AH erhalten welches ich rechtlich, vor allem, dass eine verspätete Zulassung zu Lasten des Kunden geht, sehr fragwürdig halte.


    Wie seht ihr das?


    Wir haben noch keinerlei Info wann unser Enyaq überhaupt kommt...


    Wir haben dem AH geschrieben und um eine gemeinsame Lösung gebeten.


    Irgendwie sehe ich nicht ein, dass die finanzielle Mehrbelastung nur von uns getragen werden soll zumal wir das Thema im Rahmen der Bestellung angesprochen haben.


    Sollten wir aufgrund der Kürze der Zeit schon einen Anwalt einschalten?


    Danke

  • Das Fahrzeug ist doch laut Schreiben im AH eingetroffen.

    Ergo spricht einer Zulassung vor dem 6. Juli nichts entgegen.

    Es reicht ja sogar eine Tageszulassung.

    Was mir grade noch als Idee in den Kopf kommt: Wie wäre es mit einem Saisonkennzeichen.
    September bis April und im April 2025 meldest Du von Saison auf normal um ...


    Es sollte Lösungen geben.

  • Gab hier ja schon mal diese Diskussion. Skoda hat wohl zu wenig dieser "Sondergenehmigungen" erhalten. Dürfte wohl schwierig werden. Meine Vermutung, braucht es eine Tageszulassung vor dem 6.7.

  • Ich finde die Lösung mit dem Saisonkennzeichen richtig gut. Ja du hast für kurze Zeit 2 Autos auf dem Hof stehen aber bekommst im Nachgang keine Probleme.

    Bei der Versicherung gibst du 1000km pro Jahr an und kannst dann später erhöhen.

    Die Tageszulassung würde ich persönlich nicht machen weil dann später schon der 2. Halter im Brief steht.

    auch wenn es die selbe Person ist.

  • Bei einer Tageszulassung ist der Leasingnehmer dann nur noch "Zweitbesitzer" und die Garantie fängt schon an zu laufen....🤔.


    Da sehe ich schon das Autohaus bzw. Škoda in der Pflicht, adäquate Lösungen ohne finanzielle Einbußen für den Kunden zu finden...

  • Um mit der Tageszulassung zu arbeiten, muss der Leasinggeber auch zustimmen.

    Die Leasingraten laufen ja dann ab Zulassung.

    Ob man das dann unterbrechen kann? Das kann nur der Leasinggeber beantworten.


    Ob der Trick mit dem Saisonkennzeichen klappt?

    Der neue 60er würde ja trotzdem jetzt zugelassen werden müssen. Das Datum 6.7. für die Erstzulassung lässt sich nicht verschieben.

    Ab da laufen die Leasingraten.

    Saisonkennzeichen ist doch nur für die Versicherung relevant. Leasingraten laufen weiter.

    Da können viele Motorrad-Leaser etwas dazu sagen.....

    Auch Kreditraten laufen durch mit Saisonkennzeichen.

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  • Da Du das ja schriftlich hast, ist ein Gespräch mit dem Händler angesagt.

    Es muss seinerseits ein Entgegenkommen geben.

    Ob er alle „unnötigen“ Leasingraten übernimmt, ist Verhandlungsgeschick.

    Zuerst ist ein freundliches Gespräch angesagt. Der Anwalt kann auch dazu führen, dass der Händler das seinem Anwalt übergibt, und dann ist der 6.7. ganz schnell vorbei. (nötiger Vorlauf für die zulassungsstelle nicht eingerechnet, auch darauf weist Dich der Händler hin).

    Und dann? Muss der Händler das Auto u.U. auf sich zulassen, da es sonst nicht mehr zugelassen werden darf. Und dann kann sich wieder der Leasinggeber querstellen, da er Dir ja einen Neuwagen „verleast“.


    Rein aus den obigen Screenshots „herausgelesen“ kann es Dir tatsächlich passieren, dass Du das Auto im September übernehmen musst. Wie vereinbart.

    Sogar ohne Zulassung. Und dann hast Du das Problem.

    Du hast ja einen Vertrag über ein Fahrzeugleasing gemacht. da steht nichts im Vertrag, dass das Fahrzeug auch zugelassen werden können muss.

    Abstrus, ja. Aber möglich. Das ist wie der Kauf eines Blitzerwarners. Kaufen ja, nutzen nein…..


    Da musst Du versuchen, einen Konsens mit dem Händler zu finden. Zu sagen: Ich habe einen Vertrag, der soll im September ein zulassungsfähiges Auto liefern ist nicht wirklich zielführend.


    Du schreibst ja selbst, dass Du über das Terminproblem mit dem Händler geredet hast. Damit wusstest Du also, dass es Probleme gibt. Hat er Dir schriftlich gegeben, dass er ein nicht UN-ECE taugliches Auto im September oder später zugelassen bekommt?

    Ausliefern im September, das kann er ja einhalten.


    Wie weit ein Rechtsstreit gehen kann, zeigt ein aktuelles Urteil zu einem Unfall.

    Die Geschädigte kann trotzdem sie im Brief eingetragen ist, den Fahrzeugschein und das Auto im Besitz hat, nicht nachweisen, dass sie das Auto auch erworben hat.

    Kauf über 10 Jahre her, keine Rechnungen mehr, keine Bankauszüge, auch die finanzierende Bank hat alle Unterlagen (verpflichtet dazu nach 10 Jahren) vernichtet.

    Die Versicherung des Unfallverursachers hat sich geweigert zu zahlen, und ist damit durchgekommen. Der Fall läuft jetzt durch die Instanzen…..

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  • Schon mal beim aktuellen Auto und dem Leasing-Partner nachgefragt, ob eine vorzeitige Rückgabe möglich wäre?


    Hat hier bei mir geklappt und ich kann meinen Enyaq morgen holen und das aktuelle Auto knapp 5 Monate früher abgeben.

    Auto: Skoda Enyaq 60 Sportline - Arctic-silver (seit 08.06.24)

    PV: 14.12kWp (Ost-West), 10kWh Speicher im Haus, DaheimLader touch 11kW

    evcc als Management-System für die Wallbox und so

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