Petition: Stoppen Sie den Preiswucher an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektroautos!

  • Die Energieversorger sind eben nicht staatlich kontrolliert. Die haben nur den Auftrag der Energieversorgung. Bekommt er es nicht auf die Reihe, verschwindet er. Das überwacht die Netzargentur.


    Preise:


    ja die kann jeder Ladesäulenbetreiber selbst bestimmen. Einmal für seine Kunden, hier per Ladekarte/App. Möchte ich als Ladesäulenbetreiber keine Kunden die mit mir kein Vertragsverhältnis haben, darf ich dem auch einen anderen Preis nennen, den jeder sieht bevor er einen Rechtsgeschäft zustimmt.


    Und das ist rechtlich.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • EnBW ist quasi in „staatlicher“ Hand in BW. Die Gewinne kassiert zu einem großen Teil der Eigentümer.

    Und der übt keine Kontrolle aus?

    Das wäre sehr seltsam.

    Natürlich geht MP Kretschmann nicht her und sagt: Macht den Strom teurer. Das funktioniert ganz sicher anders.

    Founders Edition 80x Arctic Silver I ZOE Intens 52 kWh rot I Smart #1 Premium rot mit schwarzem Dach I WARP2 pro 22kW Wallbox

  • Beim Ad-hoc-Laden an EnBW verstehe ich nicht, warum man da noch die Komponente 2ct/min beim DC-Laden hinzugefügt hat. Selbst wenn man da 50 Minuten lädt, ist das nur ein Euro. Vernachlässigbar im Vergleich zu den 52 Euro, die man z.B. für eine Füllung von 60kWh mit den 87ct/kWh bezahlt. Dann kann man das auch weglassen, dadurch werden die nicht reich und macht alles unnötig kompliziert.

    Beim AC-Laden mit 5ct/min sieht das schon eher nach einer Parkgebühr aus. Steht man da 4 Stunden, kommen halt 12 Euro mit drauf.

    An Stelle des Michael Schmitt hätte ich wahrscheinlich doch eher ne ganze Ladung durchgeführt, wenn ich beabsichtige, eine Klage einzureichen. Ein Streitwert von 23 Cent zieht das Ganze eher ins Lächerliche.

  • An Stelle des Michael Schmitt hätte ich wahrscheinlich doch eher ne ganze Ladung durchgeführt, wenn ich beabsichtige, eine Klage einzureichen. Ein Streitwert von 23 Cent zieht das Ganze eher ins Lächerliche.

    Ob der Streitwert 1ct oder 1 Mrd. € ist, spielt für die Frage der Zulässigkeit keine Rolle. Ob der Streitwert im konkreten Fall 29ct oder bei einer vollen Ladung vllt. 20 € beträgt, wäre auch egal, da die Gerichtskosten bleiben gleich, weil die in beiden Fällen so gering sind.

    Außerdem kann man gegenüber dem Gericht begründen, dass man sich nicht wegen einer 29ct Dichtung streitet, sondern dass es ein genereller Fall ist. Ist ja auch bei Sammelklagen so, dass ein Musterfall genommen wird. Hier hätte man zwei Ladevorgänge, die unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

  • Natürlich ist der Streitwert für die Zulässigkeit unerheblich und er kann das auch mit diesem Betrag angehen. Ist nur so mein subjektives Empfinden, dass ich einen höheren Betrag gewählt hätte. Aber ich fänds gut, wenn er das macht. Ich weiß nur nicht, was er macht, wenn er auch noch vom Gericht eine Abfuhr erhält... 🙈

  • Ich bin auch kein Jurist. Aber was soll denn ein Richter entscheiden, der sich an die Gesetze halten muss? Der Preis je Einheit wurde angezeigt und durch Starten des Ladevorgangs akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen. So what, you get what you ordered!

    Abo-Modelle gibt es anderweitig auch und ich kann wählen ob ich einen Tarif buche oder nicht. Dass man dafür bessere Konditionen erlangen kann ist doch gut. Auch hier wird kein Gericht sagen, dass hierbei etwas verboten ist.


    Ich bin eher dabei, dass man den aktuell gültigen Preis nicht direkt angezeigt bekommt, sondern erst wenn ich in die entsprechenden Menüs gehe oder eben die App nutze. Da ist meiner Meinung nach eine Verschleierung versteckt (oder wie man das juristisch nennt) und so entsteht die Abzocke, dass man versucht die hohen Preise zu vertuschen.

    Das andere Thema ist, dass man durch Roaming und anderen Gebühren den Wettbewerb so sehr in Nachteil versetzt, dass man seine Monopolstellung ausbauen kann. Aber auch hier muss erst die Legislative ran, bevor die Judikative eingreifen kann.

    Daher wird die Anzeige des Hr. Schmitt den Rechtsanwälten vom EnBW nur ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.

    Dienstwagenfahrer aktuell mit PHEV und Ladeziegel mit deutlichen Gebrauchsspuren (AG hat nur Schuko-Steckdosen installiert, da günstiger).
    Bestellt Enyaq RS (Pano, MAXX, AHK) im Juli 2024
    Lieferdatum erfahre ich vom AG wenn er am Hof steht
    . 8)

  • Ich bin auch kein Jurist. Aber was soll denn ein Richter entscheiden, der sich an die Gesetze halten muss? Der Preis je Einheit wurde angezeigt und durch Starten des Ladevorgangs akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen. So what, you get what you ordered!

    An die offensichtlichen Regeln halten die sich. Sonst wäre da schon lange jemand gekommen.

    Die Frage ist, ob der Preis bei EC-Kartenzahlung (also ein ganz normales Bezahlmittel) so viel höher sein darf bzw. ob für den Verbraucher eindeutig sichtbar ist, dass er dann einen solchen Aufschlag zahlen muss.


    Daher wird die Anzeige des Hr. Schmitt den Rechtsanwälten vom EnBW nur ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.

    Ich kann als Unternehmen erstmal alles in meine AGBs reinschreiben, was ich will und auch handeln. Solange ich nicht gegen Gesetze verstoße, wird der Staat nicht kommen und mir auf die Finger hauen. Wenn ein Verbraucher meint, dass eine meiner AGBs nicht erlaubte Passagen enthält, kann er dagegen klagen.

    Wahrscheinlich hat es einfach noch niemand durchgezogen. Der Einsatz von Microsoft Office 365 ist unter Datenschutzgesichtspunkten sehr kritisch zu sehen, gerade wenn damit Daten von Kindern (Krankheiten, Noten, Sozialverhalten usw.) verarbeitet werden. Die Schulen haben das Zeug einfach eingesetzt, obwohl gerade in der Anfangszeit die Aussage der Landesdatenschutzbeauftragten war, dass O365 nicht DSGVO-konform eingesetzt werden kann. Auch heute ist das nur mit Turnübungen machbar. Ob da alle die entsprechenden Vorgaben einhalten?!

  • Zum Beitrag #317 von Ulf007 .


    Nach meiner Kenntnis haben die örtlichen, bleiben wir hier mal bei EnBW, von den

    Gemeinden Städten, Kreisen den Auftrag die Stromversorgung sicherzustellen. Ihre Aufgabe ist Strom zu pruduzieren, das Netz zu unterhalten. Die Gemeinden, Städte und Kreise sind NICHT Anteilseigner. Sie haben aber ein Mitspracherecht in der Art das die komunalen Vertreter ein Aufsichtsrecht haben. Daraus ergibt sich das es sich um die Rechtsform einer AG handelt. Wie EnBW und andere auch ist die AG in mindestens 2 Gesellschaften aufgeteilt. Die eine ist für die Energieerzeugung. die nächste für das Netz zuständig. Eine dritte, wie hier im dem Fall, für die Elektromobilität. Und die sind keine Aktiengesellschaften. Sie handeln selbstständig und sind Marktorientiert.


    Alle bekommen keine Mittel aus der öffentlichen Hand. Dennoch hat die öffentliche Hand ein Aufsichtsrecht um rechtzeitig einzugreifen wenn da etwas schief läuft.


    EnBW hat da eine Marktlücke entdeckt um Gewinne in der Elektromobilität zu generieren. Wie sie das Kapitalmäsig bewerkstelligt haben, wissen wir nicht. Aber sie haben etwas getan. Auf keinen Fall bekommen die Gelder aus der öffentlichen Hand. Im Gegenteil. Jede Gemeinde, Komune und Kreis bekommen noch Überschußanteile von dem Gewinn. Warum.....ganz einfach.......die haben ihr Stromnetz an die überlassen mit der Auflage das dieses unterhalten, erneuert und ausgebaut wird.


    Gleichgelagerter Fall ist die RWE.


    Warum Rouming. Das hat die EU verlangt. Leider nicht richtig wasserdicht. Also bleibt es jedem überlassen, das ist bei den anderen Ladesäulenbetreiber der gleiche Fall seine Mitglieder vorrangig zu behandeln. Dennoch lassen die es zu auch Nichtmitgliedern ihre Einrichtungen (Rouming) zu benutzen. Es ist rechtlich sicher, das diese mehr bezahlen müssen. Sie können die Kosten so einteilen wie sie möchten solange dieses nicht gegen die Rechtsverordnungen verstößt.


    Und das machen alle Ladesäulenbetreiber. Ausgenommen Tesla.


    Also die Ladesäulen, Ladeparks sind deren Eigentum.


    Wie sieht es aus bei Ionity. Auch da muss ich mehr bezahlen wenn ich da nicht zahlendes Mitglied bin.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Ob die Preismodelle von EnBW dem geltenden Wettbererbsrecht standhalten, ist zumindest fraglich. Ob auch die Praxis der mangelnden Preisbekanntgabe rechtlich zulässig ist, ist noch fraglicher. Ich denke eher, dass die Juristen bei EnBW schon ruhiger arbeiten konnten.

    Und EnBW gehört zu 97% dem Land Baden Württemberg. Die europäische Strombörse gehört den Übertragungsnetzeigentümern der europäischen Ländern, die mehrheitlich staatlich kontrolliert sind.

    In der Schweiz gehören die kantonalen Energieversorger allesamt mehrheitlich der öffentlichen Hand.

    Faktisch haben wir Monopole oder Oligopole, da ist nichts von freiem Markt, zumindest in der Schweiz nicht.

    Schon die Stromkosten zu Hause sind nicht ohne, gerade in Deutschland. Die Ladetarife sind aber leider zu häufig jenseits von gut und böse und nicht zu rechtfertigen.

  • @1234Mark


    EnBW ist eben nicht in zu 97 % in staatlicher Hand. Wie das in der Schweiz geregelt ist weis ich nicht. Ionity ist ebenfalls nicht in der staatlicher Hand. Verlangt wie alle anderen auch Rouminggebühren. Ebenso Aral der ein Miniraloelkonzern ist. Shell ist auch dabei.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

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