Das hier hatte ich nicht so recht verstanden:
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Warum legt der Generalanwalt dem EuGH nahe, sich nur auf die eingereichten Fragen zu beschränken? Das Thema soll doch möglichst gründlich geklärt werden. Daran sollte doch auch der Generalanwalt ein Interesse haben!? Nur gut, dass sie darauf nicht eingegangen sind. Oder übersehe ich etwas? Womöglich hätte es dann noch weitere Klagen gegeben... 🤔
Technisch hätte er Recht haben können. Wenn du eine Klage einreichst, muss diese Klage spezifisch sein.
Wenn du deinen Nachbarn beklagst, weil er eine Ruhestörung betreibt, kannst du in diese Klage nicht auch noch reinpacken, dass er irgendwann falsch geparkt hat....
Das heisst, du klagst einen Punkt (und nur diesen) ein. Mutmasslich sachfremde Themen müssen nicht behandelt werden. Da der EuGH aber einen Zusammenhang sah, hat er das so entschieden.