Pannenursache 12V Batterie?

  • Naja aber ein Starterpack kann doch nicht die Lösung sein. Ziel soll ja sein dass die Batterie erst gar nicht so weit entladen wird, dass nichts mehr läuft.

    Stimmt definitiv. Aber bevor ich hier während der Garantiezeit selbst etwas basteln oder umcodieren würde, würde ich ein Starterpack im Kofferraum präferieren.


    Fakti ist (auch in Bezug auf eine Dashcam - oder meine 12 Volt Lavazza Espressomaschine), dass das Fehlen eines 12 V-Anschlusses im Dashboard ein absoluter Fail ist, den Skoda hoffentlich irgendwann korrigiert. Das ist das einzige, was ich im Vergleich zu meinem vorhergehenden Jeep Cherokee wirklich vermisse. Könnte für eine Dashcam hier aber nicht der 230 V-Anschluss die Lösung sein?

    Škoda Enyaq iV 80x Sportline - Black-magic

    Vollausstattung o. AHK, plus WP, DCC, 175 kW, HUD, Navi, Pano-Dach, Matrix-LED, 21“ Betria-Felgen, „Crystal Face“, iV-Charger usw. Software ME 3.0 seit 16.9.22

    (Am 26.6.21 bestellt, am 01.02.22 angeliefert und am 05.02.22 übernommen)

    Eigene PV-Anlage mit 10 kWp und ELVI-Wallbox (NL).

  • Stimmt definitiv. Aber bevor ich hier während der Garantiezeit selbst etwas basteln oder umcodieren würde, würde ich ein Starterpack im Kofferraum präferieren.


    Fakti ist (auch in Bezug auf eine Dashcam - oder meine 12 Volt Lavazza Espressomaschine), dass das Fehlen eines 12 V-Anschlusses im Dashboard ein absoluter Fail ist, den Skoda hoffentlich irgendwann korrigiert. Das ist das einzige, was ich im Vergleich zu meinem vorhergehenden Jeep Cherokee wirklich vermisse. Könnte für eine Dashcam hier aber nicht der 230 V-Anschluss die Lösung sein?

    Soweit ich weis, sind sie 230V nur mit Zündung an verfügbar.

    Während es Dauer-12V gibt.

    Mein erstes E-Auto, Enyaq 80, Arctic Silver, Design Selection Eco-Suite Cognac, Regulus 19, Drive Sport Plus, WP, Ahk, 125kw, bestellt Feb 2021, geliefert 2.7., Zuhause seit 16.8. , Wallbox 2x Easee Home.

  • Stimmt definitiv. Aber bevor ich hier während der Garantiezeit selbst etwas basteln oder umcodieren würde, würde ich ein Starterpack im Kofferraum präferieren.


    Fakti ist (auch in Bezug auf eine Dashcam - oder meine 12 Volt Lavazza Espressomaschine), dass das Fehlen eines 12 V-Anschlusses im Dashboard ein absoluter Fail ist, den Skoda hoffentlich irgendwann korrigiert. Das ist das einzige, was ich im Vergleich zu meinem vorhergehenden Jeep Cherokee wirklich vermisse. Könnte für eine Dashcam hier aber nicht der 230 V-Anschluss die Lösung sein?

    Deshalb lasse ich den Wächter vom Händler vor Auslieferung einbauen, dann ist das Thema Garantie geklärt. Auch wenn ich es selbst machen könnte, das sind mir die vll 100€ Wert.

  • Wobei eine Dashcam natürlich nur während der Fahrt richtig Sinn macht. Oder?

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    Vollausstattung o. AHK, plus WP, DCC, 175 kW, HUD, Navi, Pano-Dach, Matrix-LED, 21“ Betria-Felgen, „Crystal Face“, iV-Charger usw. Software ME 3.0 seit 16.9.22

    (Am 26.6.21 bestellt, am 01.02.22 angeliefert und am 05.02.22 übernommen)

    Eigene PV-Anlage mit 10 kWp und ELVI-Wallbox (NL).

  • Wobei eine Dashcam natürlich nur während der Fahrt richtig Sinn macht. Oder?

    so manch einer hätte nach einem Parkrempler auch gerne ein Foto des Flüchtigen gehabt...

  • Okeeee, und das ist gerichtsverwertbar? Soweit mir bekannt ist ist das Filmen auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich rechtlich (noch) in einer Grauzone.

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    Vollausstattung o. AHK, plus WP, DCC, 175 kW, HUD, Navi, Pano-Dach, Matrix-LED, 21“ Betria-Felgen, „Crystal Face“, iV-Charger usw. Software ME 3.0 seit 16.9.22

    (Am 26.6.21 bestellt, am 01.02.22 angeliefert und am 05.02.22 übernommen)

    Eigene PV-Anlage mit 10 kWp und ELVI-Wallbox (NL).

  • Greift das nicht in die Garantiebestimmungen ein, was ihr da treibt?


    Da mich der Herrgott mit zwei linken Händen gesegnet hat, lasse ich von Natur aus schon die Finger von Werkzeug, aber hier hätte ich zusätzlich Bedenken, dass das im Zweifelsfall zu rechtlichen Problemen kommen könnte, zumal es, wie bereits beschrieben, mit einem Jumpstarter an Bord keinerlei Notwendigkeit für eine solche Aktion gibt.

    Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn ich auf dem Holzweg wäre.
    Ich möchte dabei keinesfalls oberlehrerhaft sein, aber gerne die Sinnhaftigkeit Eures Unterfangen verstehen.

    Ich kann dir nicht sagen, oh das in die Garantiebestimmungen eingreift. Damit habe ich mich nicht beschäftigt. Es wird aber auch alles ordnungsgemäß angeschlossen. Wenn Probleme beim Fahrzeug auftreten werden gehe ich davon aus, dass sie nicht aufgrund der Stromversorgung der Dashcam entstanden sind. Auch wenn der Händler vor Übergabe mit dem Einbau beauftragt wird, kann das einen Eingriff in die Garantiebestimmungen bedeutet. Aber auch das weiß ich nicht.


    Ich kenn keinen Jumbostarter und habe mich damit auch bisher nicht beschäftigt. Für (in der Regel) jede Dashcam, gibt es Batteriewächter zu kaufen, welche auch Voraussetzung für den Parkwächter sind. Alternativ gibt es teilweise auch überteuerte PowerBanks.

    Mein Batteriewächter wird einmal an Dauerplus angeschlossen, um auch während des Parkens aufzeichnen zu können. Mir hat man schon einmal auf einem Parkplatz den Kotflügel halb abgerissen und sich dann aus dem Staub gemacht. An solchen unnötigen Kosten möchte ich mich ungern noch einmal beteiligen. Am Batteriewächter wird die Mindestspannung festgelegt, damit die Dashcam im Parkmodus irgendwann abschaltet, bevor es der Batterie nicht mehr gut tut. Desweiteren wird der Batteriewächter an ACC (Zündungsplus) angeschlossen, um Strom während der Fahrt zu erhalten und auch zu erkennen, ob das Fahrzeug parkt oder gerade fährt. So kann der Modus automatisch wechseln.


    Die "Notwendigkeit" und/oder "Sinnhaftigkeit" muss jeder für sich selbst entscheiden. Sicher gibt es auch einfache oder gar primitive Lösungen mit sichtbaren Leitungen und einem Anschluss über eine 12 Volt Steckdose. Ich möchte meine Dashcam unauffällig mit versteckten Leitungen installiert haben.


    Vorne gibt es vermutlich keine 12 Volt Steckdose, weil inzwischen Strom auch über USB kommen kann. Es gibt viele Geräte (nicht nur für das Auto), die rein über USB versorgt werden.

  • Okeeee, und das ist gerichtsverwertbar? Soweit mir bekannt ist ist das Filmen auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich rechtlich (noch) in einer Grauzone.

    Ja, ist zulässig. Es gibt einige Seiten im Internet, die genau über dieses Thema schreiben und auch mit Urteilen das ganze unterstreichen.

    Aber wie gesagt, niemand MUSS sich eine Dashcam installieren. Wenn du skeptisch bist, musst du dich nicht mit dem Thema auseinandersetzen. Jeder der sich für ein Dashcam interessiert, wird sich früher oder später mit dem rechtlichen Thema auseinandergesetzt haben und für sich seine Entscheidung treffen.

  • Wenn du skeptisch bist, musst du dich nicht mit dem Thema auseinandersetzen

    Doch, denn ich möchte zum Beispiel nicht, dass ich im öffentlichen Raum von privaten Personen gefilmt werde.

    Ich glaube - ich weiß es nicht - dass es auch jede Menge Argumente im Sinne des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild gibt.


    Ich persönlich würde mich aber erst in dem Moment mit dem Thema beschäftigen, wenn ich auf irgendeiner Aufnahme zu sehen wäre, welche vor Gericht verwendet werden soll.

    Bis dahin ist es mir dann doch Wurst.

  • Doch, denn ich möchte zum Beispiel nicht, dass ich im öffentlichen Raum von privaten Personen gefilmt werde.

    Ich glaube - ich weiß es nicht - dass es auch jede Menge Argumente im Sinne des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild gibt.


    Ich persönlich würde mich aber erst in dem Moment mit dem Thema beschäftigen, wenn ich auf irgendeiner Aufnahme zu sehen wäre, welche vor Gericht verwendet werden soll.

    Bis dahin ist es mir dann doch Wurst.

    Wenn du beispielsweise Urlaubsaufnahmen machst, egal ob Foto oder Video, wirst du leider immer wieder auch unbekannte Menschen auf dem Bild/Video haben. Diese musst du nicht schwärzen, unkenntlich machen und auch nicht um Erlaubnis bitten, ob du sie aufnehmen darfst. Anders sieht es aus, wenn du Personen gezielt aufnimmst.

    Ein Gericht hat die Dashcamaufnahmen zugelassen, weil im Falle einer Straftat oder eines Unfalls, die Aufklärung höher als das Recht des Datenschutzes liegt. Auch wurde gesagt, dass die Dashcam nichts anderes aufnimmt, als der Fahrer während der Fahrt wahrnimmt. Nur dass sie eben das Gesehene aufnimmt und als Beweis unterstützt. Zudem muss bei einer Dashcam geregelt sein, dass die Aufnahmen wieder gelöscht/überspielt werden, wenn sie nicht benötigt werden.

    In der Regel geht es auch nicht um Personen, sondern eher um die Erkennung eines Fahrzeuges, dessen Kennzeichen, Hersteller, Modell und Farbe.

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