Durchreiche Griff abgebrochen - keine Garantie

  • Hallo in die Runde,


    hier meine mehr als amüsante Story zu einer Garantie-Leistung, die später dann doch keine mehr war… :cursing:


    bei meinem Enyaq ist der Griff der Durchreiche abgebrochen.

    Mein Skodahändler lehnte zuerst eine Reparatur über die Garantie ab, schlussendlich hat Skoda die Reparatur über die Garantie dann doch veranlasst.


    Bei der Lieferung der neuen Durchreiche wurde festgestellt, dass der Teppich auf der Rückseite nicht zum Rest passt.


    Nach Rücksprache mit mir blieb die kaputte Durchreiche im Autohaus und es wurde eine neue Durchreiche bestellt.


    Wochen passierte nichts, bis ich auf den Einbau der kaputten Durchreiche bestand, da ich nicht weitere Wochen ohne 5. Sitzplatz umher fahren wollte.


    Ca. 2 Wochen nach dem Einbau der kaputten Durchreiche kam der Anruf vom Autohaus.

    Skoda würde nun die Reparatur über die Garantie ablehnen, da offensichtlich ein Bedienungsfehler vorliegen würde.


    Das kann ja wohl nur ein schlechter Scherz sein.

    Die Reparatur wurde in Auftrag gegeben. Zwei Durchreichen wurden bestellt und wenn ich bei der ersten Lieferung auf den Einbau der neuen Durchreiche mit dem falschen Teppich bestanden hätte, dann hätten sie diese Durchreiche auch eingebaut.


    Diese Woche geht es wieder ins Autohaus und ich werde das Thema noch einmal ansprechen!


    Wie würdet ihr hier vorgehen?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Vielen Dank vorab für eure Antworten/Infos hierzu.


    Grüße

  • Das hängt jetzt ganz davon ab, wann das Auto gekauft wurde.

    Seit 2022 gilt ein Jahr die sogenannte Beweislastumkehr. Bedeutet, dass der Hersteller / Händler Dir beweisen muss, dass Du den Mangel herbeigeführt hast.

    Sobald das erste Jahr vorbei ist, liegt es an Dir im Zweifelsfall zu beweisen, dass es kein Bedienungsfehler war.

    ENYAQ iV80 First Edition|Race-Blau ME3.7 OTW

    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

    Mokka-e Ultimate

  • Danke für die Info Saxi.

    Mit geht es im Kern darum, dass die Reparatur von Skoda eingeräumt wurde. Wenn Skoda dies tut, dann bitte auch bis zum Ende.

    Skoda kommt aber mittendrin um die Ecke und sagt, ne jetzt doch nicht! Das geht doch nicht.


    Es wird doch eine Art Reparaturauftrag im System hinterlegt sein, oder?

    Dann poche ich auf Erfüllung dieses Reparaturauftrages! Oder stell ich mir das hier zu einfach vor? :/

  • Ohne zu prüfen, wo genau der Fehler lag, kann kein Hersteller (egal in welchem Bereich) 100% zusagen, dass es ein Gewährleistungs- oder Garantiefall ist. Skoda wird die ausgebaute Durchreiche wohl geprüft haben. Wenn diese dann dabei feststellen, dass es an dir lag (obs jetzt stimmt oder nicht) ist es total legitim, dir das zu berechnen.


  • Hallo Splinti, es gibt eine TPI in der SKODA die Fehlbedienung beschreibt. Wenn man einfach an der „Durchreiche“ zieht ohne die Nase herunterzudrücken (Ich hoffe ich gebe das korrekt wieder) bricht die Nase/Verriegelung ab.


    Da wird SKODA wohl den Ersatz mit Bezug auf diese TPI (ich suche die Nummer mal raus) ablehnen.


    Ich drück dir trotzdem die Daumen!

  • Ich habe leider gerade einen Dienstwagen hier und meinen Enyaq in der Tiefgarage meines Arbeitgebers. Daher kann ich nicht nachschauen. Aber wie um Himmels Willen kann ich da etwas falsch bedienen? Vom Kofferraum aus, muss ich den „Riegel“ nach unten drücken und dann gegen die Durchreiche drücken. Da geht nix kaputt. Vom Innenraum aus, klappe ich zuerst die Armlehne runter und dann ziehe ich an dem „Klapphebel“. Mit dem Ziehen geht dieser bei mir nach oben oder unten und gibt den Riegel frei. Dabei kommt mir die Durchreiche langsam entgegen.

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    ME 3.0 seit 16.09.2022

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  • Mogh - Danke für die Infos


    So ungefähr wurde mir das auch erklärt.

    Skoda hätte ähnliche Fälle untersucht und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kunde einen Bedienfehler begangen hätte.

    :(

    Mir ist es trotzdem schleierhaft, wie sich Skoda Mitten in dem Reparaturprozess hinstellen kann und die vorher getätigten Aussagen (Wird über die Garantie abgewickelt) zurücknehmen kann.


    Ich werde mir im Autohaus den damaligen Reparaturauftrag und die Stellungnahme von Skoda aushändigen lassen.

    Und dann wende ich mich direkt an Skoda.

    Mal schauen, was die dazu sagen.

  • Garantie --> "freiwillige" Leistung

    Gewährleistung --> gesetzliche Regelung


    Beweislastumkehr (falls im zeitlich positiven Rahmen) gehört zur Gewährleistung und lässt sich deutlich besser und weniger als "Bittsteller" durchsetzen.


    Das wurde hier zeitweise vermengt.

    Falls möglich auf die Gewährleistung beziehen.

  • Hallo Splinti, gerne.

    Die TPI hat die Nummer: 2066200/1


    Leider darf ich die Dokumente nicht öffentlich machen ?(


    VG

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