Ich lese immer wieder dass Händler "in Verzug" gesetzt werden und eine Ersatzmobilität in Anspruch enommen wird (mit mehr oder weniger kulater Zuzahlung). Fragen hierzu:
- Trifft das nur Leasing oder auch Käufer?
- Was wird als Termin genommen? Bisher kenne ich nur Händleraussagen mit "ULT" - das "U" heisst Unverbindlich....
- Rutscht dadurch das Auto in der Warteliste weiter anch vorne?
Als Käufer im September bestellt, ULT 04/24, letzte Aussage cw38 :-\ Aber prinzipiell eher "nix gwies woas ma ned".
Danke und wartende Grüße
Grumpftl