Als Rechtsanwalt, der 3-4 Waschstraßen-Unternehmen mit mehreren Standorten vertreten hat, kann ich sagen:
1. Die Waschstraßen der Marktführer (insbesondere Holz) Tasten vorher die äußersten Punkte und die Lage der Spiegel automatisch ab und stellen die Waschwalzen darauf ein. Eigentlich sollte daher nichts passieren. Außer die Spiegel sind so groß/lang dass das „Spiel“ der Waschwalzen voll ausgereizt wird.
2. Die Waschstraßen reißen eigentlich nichts ab, was nicht vorbeschädigt ist oder 15 Jahre im praller UV-Bestrahlung stand. Kritisch sind allerdings (Haifischflossen) Dachantennen von VAG, ganz speziell Audi. Das liegt aber an der Materialmischung, die allerlei kurioses hervorruft.
3. Wenn man nach AGB und Einfahrtshinweise geht haften die Waschstraßen von vornherein für überhaupt gar nichts außer Vorsatz. Da schieben die Königlich Bayerischen Amtsgerichte (auch LG wenn der Streitwert reicht) meistens einen Riegel vor und beauftragen unabhängig von AGB einen Sachverständigen um die Schadensursache zu eruieren.