0,25% Regelung, 2030 Ende für alle oder nur Neuzulassungen?

  • Hallo,


    Es ist ja bekannt, dass die 0.25% Regelung für Firmen-Elektrofahrzeuge voraussichtlich Ende 2030 enden soll. Betrifft das dann alle, also auch bereits zugelassene Fahrzeuge oder nur Fahrzeuge, welche danach neu zugelassen werden? Ich finde im Netz dazu keine eindeutige Aussage. Je nach Formulierung ist beides denkbar.


    Zweite Frage: ist es sicher, dass die Regelung bis 2030 läuft oder besteht die Gefahr, dass sie auch schon früher endet?


    Danke vorab.

  • Warum fragst du nicht Google? Das ist einfacher und geht schneller als hier einen Text zu verfassen.

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  • Den Grund habe ich beschrieben. Je nach Quelle findet man solche oder ähnliche Formulierungen:

    "Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 Euro sind 0,5 Prozent fällig. Das ist immer noch günstig, denn bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Nach aktuellem Stand läuft diese Sonderregelung für E-Autos bis Ende 2030."


    Oder


    "Die Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektroantrieb soll in diesem Rahmen bis 2030 gewährleistet sein."


    Hier kann man es so deuten, dass für alle E-Autos die Sonderregelung entfällt.

  • Hallo, ich bin Steuerberaterin und habe es auch so verstanden, dass 2030 für alle Schluss ist und nach jetzigem Stand wieder 1% pro Monat des Bruttolistenneupreises zu versteuern ist. Je nach Anreizlage der Politik, wieviel Energiewende dann noch geschafft werden muss, gibt es vielleicht eine Verlängerung oder was ganz neues. Das "Dienstwagenprivileg" war ja jetzt auch wieder heiß in der Diskussion, hat sich aber inzwischen schon wieder abgekühlt.


    LG

    Citigo E lime grün MJ 2020

    Enyaq RS Phönix-Orange MJ 2025

    Bestellt 28.11.2023 / Abholung 1.10.2024

    Sommerreifen Taurus 20" / Winterreifen Asterion 20"

  • Hallo, ich bin Steuerberaterin und habe es auch so verstanden, dass 2030 für alle Schluss ist und nach jetzigem Stand wieder 1% pro Monat des Bruttolistenneupreises zu versteuern ist. Je nach Anreizlage der Politik, wieviel Energiewende dann noch geschafft werden muss, gibt es vielleicht eine Verlängerung oder was ganz neues. Das "Dienstwagenprivileg" war ja jetzt auch wieder heiß in der Diskussion, hat sich aber inzwischen schon wieder abgekühlt.


    LG

    Vielen Dank für deine Antwort.

  • Haufe schreibt u. a. das hier. Da steht in mehreren Texten, dass für die % Regelung der Tag der Anschaffung gilt und bei der Höhe des Bruttolistenpreises der Tag der ersten Zulassung. Aber was weiß ich denn schon.


    Im Zweifel würde ich empfehlen den original Gesetztest zu lesen.


    Haufe:

    2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR

    Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70.000 EUR gelten. Für vor dem Jahr 2024 angeschaffte (Dienst-)Fahrzeuge soll weiterhin der bisherige Grenzbetrag von 60.000 EUR maßgebend sein, auch bei einer Nutzung des Fahrzeugs im Jahr 2024.

    Für die 1 %-Regelung bedeutet dies, dass die Kürzung des Bruttolistenpreis um 75 % bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ab 2024 erstmals die Anschaffung von E-Dienstwagen begünstigt, deren Bruttolistenpreis über 60.000 EUR liegt. Der Gesetzgeber trägt mit der geplanten Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 70.000 EUR den gestiegenen Kaufpreisen in der Automobilbranche Rechnung. Für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu maximal 60.000 EUR (ab 2024: 70.000 EUR) werden entsprechend der Kürzung des Bruttolistenpreises auf 25 % bei der 1 %-Regelung bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge bzw. bei Leasingfahrzeugen die monatliche Leasingraten für vom 1.1.2019 – 31.12.2030 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nur mit 25 % angesetzt.

  • Ok danke für deine Bemühungen. Das wäre ja echt gut. Irgendwie wäre es auch logischer.

  • Sicher wäre ich mir auch nicht. Da es mich nicht als ehr interessiert, habe ich aber auch nicht ernsthaft gegoogelt. 2030 ist ja noch etwas Zeit und da gibt es noch zwei Bundestagswahlen. Gesetze sind halt immer änderbar.


    Edit: und abends auf dem Sofa ist der Original-Gesetzestext im Smartphone quasi unlesbar. Das geht nur am PC.

    Einmal editiert, zuletzt von GiMichael ()

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