Nö, eben nicht. Du würdest tatsächlich konkret am Beispiel 80x 200kg mehr an den Haken nehmen können bei 12% nämlich in Summe 1400kg. Was beim 80x nur 1200kg wären. (1400kg bei 8% in Bemerkungen, ja)
Bei der Zuladungsmöglichkeit hat du Recht, die verringert sich entsprechend sollte man das voll ausnutzen.
Du hattest doch geschrieben (und darauf habe ich reagiert):
ZitatDamit ergibt sich mit dem Gesamtgewicht wenn ich es richtig verstanden habe eines Auflastung des Enyaq auf:
80 auf ca. 1200kg bei 8%
80x auf ca. 1400kg bei 8%
...also beispielsweise beim 80x 1400kg bei 8% und nicht bei 12%....und das wäre keine Erhöhung der Anhängelast, denn die Anhängelast bei 8% steht bei den meisten Enyaqs ohnehin in der Zulassungsbescheinigung.
Von 1400kg bei 12% steht unter Verwendungsbereich beim 80x nichts.
In Bezug auf das zul-Zuggesamtgewicht gibt es ohnehin keine Auflastung.
D.h., dass es sich eigentlich (auch bei den werkseitigen Angaben) quasi nur um eine Verschiebung der zusätzlichen 200kg handelt:
Wenn ich die 200kg bei der Anhängelast aufschlage, muss ich sie beim zul Gesamtgewicht des Fz abziehen...ansonsten würde ich das zul Zug-Gesamtgewicht, welches zudem unten an der Beifahrer-B-Säule verewigt ist, überschreiten.
Selbst wenn man z.b. für meinen Enyaq mit 3657kg zul Zuggesamtgewicht die theoretisch maximal mögliche Anhängelast bestimmen will, käme man nicht über rund 1500kg.
Ob man das will, bzw, ob das (keine Zuladung im Enyaq mehr möglich) überhaupt zulässig wäre, ist dabei eine Sache.
In die Nähe von 2000kg Anhängelast kommt man ohne deutliche Erhöhung des zul Zug-Gesamtgewichts jedenfalls nicht und dass das möglich oder vorgesehen ist, kann ich anhand der verlinkten Beschreibung der 2T-AHK nicht unbedingt erkennen.
So wie es dort steht, gehe ich davon aus, dass die Erhöhung des zul Zug-Gesamtgewichts nicht vorgesehen ist.