Nun, wenn Du den Link in Beitrag #487 aufrufst, dann kannst Du dort lesen das mit dieser AHK eine Zusatzeintragung in die Fahrzeugpapiere (auch beim e-Up!) möglich ist. Damit darf er dann je nach Steigung 550kg oder 750kg ziehen.
Von VW aus darf der e-Up u und auch der Golf nichts ziehen. Wenn ein Ingenieur sich dazu hinreißen lässt in Einzelabnahme dies zu ändern, dann finden ich das top. Leider habe ich für den Golf noch nichts gleiches gefunden.