so ist es.
dann ist der wohl noch Mj 2022......
so ist es.
dann ist der wohl noch Mj 2022......
Ergänzend: es handelt sich wohl um eine interne Veröffentlichung von Skoda Deutschland mit der Nummer 123/2022 von Juli 2022, die darauf verweist, dass bei Fahrzeugen ab MJ 2023 in der Zulassungsbescheinigung Teil I zusätzlich die maximale Anhängelast bei 8% ausgewiesen wird.
Von einer rückwirkenden Eintragung steht da wohl nichts, aber ich würde Eure Händler mal explizit auf diese Veröffentlichung verweisen.
Die Händler können m.E. direkt gar nichts machen, sondern sich nur an Skoda D wenden und hoffen, dass die sich kundenfreundlich verhalten......
Hier ist der untere Abschnitt aus meiner Zulassung. Wurde letzte Woche angemeldet. Ist ein 80 (kein x)!
perfekt! Danke!
Hier ist der untere Abschnitt aus meiner Zulassung. Wurde letzte Woche angemeldet. Ist ein 80 (kein x)!
Bei meinem 80X 1400kg bei 8%
Hier ist der untere Abschnitt aus meiner Zulassung. Wurde letzte Woche angemeldet. Ist ein 80 (kein x)!
Da freut mich persönlich, denn mit 200kg mehr kann ich durchaus etwas anfangen und mehr als 8% gibt es bei uns nahezu nicht.
Selbst wenn es die gäbe, gehe ich das "Risiko" ein, die maximal 200m überladen zu fahren. Dem Enyaq wird es nicht schaden.
Jetzt fehlt nur noch der iV80.....
Hubi : Könnte man Dein Dokument komplett bekommen, nur die persönlichen Daten und die letzten Ziffern der Fahrgestellnummer unkenntlich gemacht?
Das wäre dann nämlich eine Basis für‘s nachtragen…
es wäre aus meiner Sicht zumindest eine Argumentationshilfe, wenn man/der Händler sich an Skoda D wegen einer entsprechenden Bescheinigung für die Zulassungsstelle wendet.
Auf dem Bild kann ich es nicht erkennen:
Falls in dem Feld Bemerkungen nichts von "Anhänger-ESP gem. 9.AVO der STVO" o.ä. stehen sollte (kam bei Skoda zumindest in der Vergangenheit nahezu immer vor), wäre auch das ein Grund, eine entsprechende Bescheinigung bei Skoda D vom Händler zusätzlich anfordern zu lassen.
Diese Bescheinigung war bei meinem ehemaligen Octavia, im Gegensatz zur 8%-Eintragung, kein Problem.
Hubi, eine Frage noch:
unter Bemerkungen sind 3657kg als zul Zug-Gesamtmasse eingetragen.
Wie groß ist die zul Gesamtmasse des Fz (F.1)?
Wenn die "zufällig" 2657kg betragen sollte (wie ich vermute), dann sind die 1200kg bei 8% eine "Beinahe-Mogelpackung", denn dann kann man die 1200kg Anhängelast nur ausnutzen, wenn man das Fz entsprechend (200kg) weniger belädt...
Zuladung des Fz dann geschätzt nur noch so um die 300kg.
Alles anzeigenHubi, eine Frage noch:
unter Bemerkungen sind 3657kg als zul Zug-Gesamtmasse eingetragen.
Wie groß ist die zul Gesamtmasse des Fz (F.1)?
Wenn die "zufällig" 2657kg betragen sollte (wie ich vermute), dann sind die 1200kg bei 8% eine "Beinahe-Mogelpackung", denn dann kann man die 1200kg Anhängelast nur ausnutzen, wenn man das Fz entsprechend (200kg) weniger belädt...
Zuladung des Fz dann geschätzt nur noch so um die 300kg.
Genau so ist es.
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