Den Blödsinn können sie bei VW aber nicht auf CARIAD schieben. Das haben sie höchstselbst verbockt!
Ne, durch abgespeckte Software lässt sich kaum Gewicht einsparen... 😏😆
Den Blödsinn können sie bei VW aber nicht auf CARIAD schieben. Das haben sie höchstselbst verbockt!
Ne, durch abgespeckte Software lässt sich kaum Gewicht einsparen... 😏😆
Manche Nullen wiegen aber auch über 75 kg
Den Blödsinn können sie bei VW aber nicht auf CARIAD schieben. Das haben sie höchstselbst verbockt!
Der ID.3 wurde bewusst leicht konstruiert. Das reduziert den Verbrauch, besonders bei WLTP ähnlichen Fahrten (Stadt und Landstraße). Daher gibt es einmal wieder 0 Anhängelast, die auch seinem Vorläufer, dem e-Golf nicht gegönnt war.
Bzgl. Zugelassen sein und erwischen lassen ist klar das dann Probleme entstehen,
bisher ging es immer gut...
und wenn was passiert ist Garantie und Versicherung futsch...
öhm ... ich will nicht den Zeigerfinger heben, aber ich wäre bei Überladung nicht so entspannt, insbesondere dann, wenn deutliche Überladung vorliegt.
Garantie futsch ist noch das kleinste Übel ... aber "Versicherung" futsch kann existenziell bedrohlich werden.
Natürlich kannst du "aus Versehen" oder "zufällig" deinen Anhänger so voll laden, dass er insgesamt 2t oder gar mehr wiegt ... sieht ja oft nicht nach viel aus.
Dem Anhänger ist das egal und du siehst es ihm auch nicht an. Dein Enyaq darf aber nur 1000 kg ziehen. Punkt.
In dem Fall hättest du also deine Gespann um 1000 kg überladen!
Natürlich kann du cool sein und das Gespann trotzdem fahren.
Risikofaktoren:
1. Wenn dich eine Streife anhält und auf eine Waage zieht, ist der Lappen weg 🙁 und du kannst deinen Umzug (oder was immer du transportieren wolltest) mit der Sackkarre weiter führen,
das ist das einzige Fahrzeug, was du jetzt noch bewegen darfst.
2. Wenn du mit dem Gespann einen Unfall hast, trägst du die gesamten entstandenen Kosten selber, weil du gegen Schwachsinn nicht versichert bist, denn der Versicherungsschutz erlischt komplett.
Du kannst dabei in Teufels Küche kommen ... Da wird dir dann eine Mitschuld gegeben, und wenn du deutlich Überlast hattest, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ...
Daher zahlst in dem Fall auch, wenn du den Unfall nicht verursacht hast, folgendes:
– den vollen Schaden des Anhängers
– den vollen Schaden des gegnerischen Fahrzeugs
– alle Personenschäden
– Schäden an öffentlichen Mitteln wie Leitplanke, im Brandfall Bodenaufarbeitung
– Abschleppkosten aller geschädigten Fahrzeuge
– alle in Verbindung mit dem Unfall stehenden Folgekosten wie z.B. den oder die gegnerischen Anwälte
– deine Ladung (Umzug?) ist auch hinüber
Fahre lieber zweimal oder leihe dir für diesen seltenen Fall der hohen Anhängelast ein stärkeres Zugfahrzeug, als den Enyaq zu malträtieren.
Das Risiko steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zu den ersparten Kosten.
Ich habe mal eine Ladung 1,80m große Lebensbäume geliefert bekommen. Ich hatte einen kleinen Lkw erwartet .. stattdessen kam ein normaler Jeep mit einem nicht allzu großen Anhänger. Man sah es dem Anhänger an, dass er total überladen war ... kurz im Kopf gerechnet: 25kg pro Baum geschätzt (Ballen war recht schwer), 100 Stk. => ca. 2,5t Last, der Anhänger aber durfte nur mit 1t beladen werden ... und der Typ ist damit 200km lang über die A2 gebrettert ...
Ja, es kann teuer werden, mein Hänger hat 1000kg Zuladung.
Da war bei meinem Karoq 4x4 noch viel Luft nach oben. Nun „nur“ noch 750kg.
Eine Überschreitung der Anhängelast um über 30% kostet, lt. Bußgeldkatalog, 235€ und einen Punkt
Aber Achtung, Anhängelast ist nicht gleich der max. tatsächlichen Hängermasse.
Nur warum darf der eigentliche baugleich ID.4 1200kg bis 8% und der iV80 nur 1000kg bis 8% (und auch 12% ziehen) 🤔
Ist die Karosserie der Enyaq nicht ganz so stabil?
weil VW häufig eine Anhängelast für 8% angibt und Skoda leider nicht....da ist der Enyaq keine Besonderheit.
Zwischen Skoda Octavia 3 und gleich motorisiertem Golf war es z.b. das gleiche Spiel und eine nachträglich Angleichung nicht möglich.
Bei VWs mit werkseitiger AHK steht häufig auch gleich der Hinweis, dass Anhänger-ESP vorhanden ist unter Bemerkungen in der ZB.
(kann für die 100km/h-Regelung für Anhänger in D wichtig sein)
Bei Skoda eher nicht.
Warum das so ist:
keine Ahnung, aber dazu bekam ich früher (z.B. für meinen Octavis 3 und den Yeti) zumindest eine offizielle Bestätigung die man sich in die ZB eintragen lassen konnte.
Wie es beim Enyaq der Fall ist, weiß ich nicht.
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Vielleicht hat Skoda mit der 1000kg Anhängelast (dazu muss der Anhänger ja mindestens 1000kg zul gesamtgewicht haben...) ja auch die Führerscheinsituation im Auge gehabt.
Vermutlich darf man aber trotzdem keinen Enyaq iV80 allein mit Führerschein B fahren. Mit 1200kg Anhängelast auf keinen Fall. der Zusatz B96 ist dann das Minimum.
Laut meinem 😁 (schriftlich) soll beim aktuellen Modell des Enyaq der Wert von 1200kg bis 8% eingetragen sein. Hat jemand schon so einen?
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Vielleicht hat Skoda mit der 1000kg Anhängelast (dazu muss der Anhänger ja mindestens 1000kg zul gesamtgewicht haben...) ja auch die Führerscheinsituation im Auge gehabt.
Vermutlich darf man aber trotzdem keinen Enyaq iV80 allein mit Führerschein B fahren. Mit 1200kg Anhängelast auf keinen Fall. der Zusatz B96 ist dann das Minimum.
Ich gehe stark davon aus, das hier sehr viele mit mindestens Klasse 3 (< 7t und einachsiger Anhänger) herum fahren. Aber wie du schon angedeutet hast; dies ist ein anderes Thema.
Laut meinem 😁 (schriftlich) soll beim aktuellen Modell des Enyaq der Wert von 1200kg bis 8% eingetragen sein. Hat jemand schon so einen?
Als ich meinen Skoda octavia 3 (2014) bestellte, konnte man in den österreichischen techn. Angaben von 1800kg bei 8% für mein Modell lesen und das selbe stand später sogar in der BA welche zu meinem Auto gehörte....
Nützte alles nichts:
die schriftlich bestätigten 1800kg kamen nie zustande......Skoda...simply clever.....
Zulässige Gesamtmasse vom Enyaq liegt bei bis zu 2.540kg.
Anhängelast von (theoretisch) 1.200kg würde zu einem Gesamtzuggewicht von 3.720kg führen.
Das liegt damit nicht im Bereich des Führerscheins (in D) der Klasse B.
Somit liegt hier eine Begrenzung seitens des Staates vor.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/ru…uehrerschein/klassen/pkw/
Mit B96 oder BE gehts.
Interessanterweiße darf man mit dem B-Führerschein noch nicht einmal die Tonne vollmachen.
Gespanngesamtzuggewicht dann größer 3.500kg.
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