Hat jemand mit AHK zufällig den D-Wert bei der Hand?
Anhängerbetrieb Dachgepäck - Anhängelast AHK Anhängekupplung Dachlast Skoda Enyaq
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Ich habe nur das gefunden:
D-Wert = (Gesamtgewicht * Anhängelast * 9,81) / (Gesamtgewicht + Anhängelast)
Wäre bei meine iV80 (2649*1200 *9.81)/(2649+1200) = 8.1 kN
Gemäss Daten von Skoda:
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Der D-Wert der Anhängerkupplung vom iV80 beträgt 8,2
Screenshot_20220620-152538_Gallery.jpg
Das Schild ist unten am Querträger der Kupplung.
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Hallo,
dieses Datenblatt hatte ich auch bereits gesehen. Weiß denn jemand, was dies konkret bedeutet? Haben die iV80 jetzt die "Freigabe" für 1.200 kg bis 8%? Muss dafür noch etwas gemacht / beantragt werden? Gilt es nur für künftige iV80?
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Hallo,
dieses Datenblatt hatte ich auch bereits gesehen. Weiß denn jemand, was dies konkret bedeutet? Haben die iV80 jetzt die "Freigabe" für 1.200 kg bis 8%? Muss dafür noch etwas gemacht / beantragt werden? Gilt es nur für künftige iV80?
Bei allen techn. Daten die Skoda so veröffentlicht, wäre ich sehr vorsichtig. Gerade was Anhängelasten betrifft, war das schon früher teilweise irreführend.
Letztendlich zählt nur das, was später im Fz-Schein steht.
So ein Datenblatt, wo u.a. drin steht, dass der iV80 bis 8% 1200kg ziehen darf, habe ich hier gerade vorliegen.
Der Stand: 08.03.2021.
Demnach müssten die 1200kg bei 8% bereits bei sehr vielen iV80 eingetragen sein.
Ist das der Fall?
Ich habe ebenfalls so ein Datenblatt von skoda.de mit Stand 14.09.2021.
Dort gibt es keine Angabe für 8%......
Im aktuellen deutschen Konfigurator gibt es ebenfall keine Anhängelast-Angabe für 8%.
Ich würde daher nicht so sehr drauf hoffen, dass die erhöhte Anhängelast bei 8% überhaupt mal realisiert wird (im Fz-Schein auftaucht).
Bei meinem früheren 1,4TSI Skoda Octavia 3 war das so ähnlich.
1800kg Anhängelast bei 8%, wie es sogar in der Bedienungsanleitung des Autos stand (im Gegensatz zum deutschen Prospekt, wo nur von 1500kg bei 12% die Rede war) waren werkseitig später nicht möglich.
Auf Anfrage des Händlers bei Skoda D kam letztendlich ein lächerlicher Kompromiss heraus (1600kg bei 8% mit diversen Auflagen).
Anders beim techn. baugleichen Golf 7:
Ebenfalls 1500kg bei 12%. Zusätzlich bereits im deutschen Konfigurator immerhin 1700kg bei 8% und in der Realität waren die 1700kg im Schein eingetragen und das ohne jegliche Auflagen undd Einschränkungen. (z.B. ohne Einschränkung der maximalen Fz-Zuladung bei 1700kg)
Zusätzlich stand bei VW auch bereits standardmässig im Schein, dass das Fz ein anerkanntes Anhänger-ESP hat.
Skoda hatte es leider nicht geschafft, diese eventuell nicht ganz unwichtige Eintragung vor zu nehmen. Das ging erst, wenn man bei Skoda nachgefragt hatte und die einem eine Bescheinigung für die Eintragung bei der Zulassungsstelle zugesendet hatten. Simply Clever war das m.E. nicht.....
Fazit:
Skoda war diesbezüglich, trotz letztendlich identischer Technik, leider nicht so gut wie VW.
Ob das mittlerweile anders ist, weiß ich nicht, aber bevor hier nicht jemand einen werkseitigen Fz-Schein-Eintrag für 1200kg bei 8% für den iV80/iV60 vorweisen kann, gehe ich von maximal 1000kg aus.
Alles andere ist in meinen Augen reines Wunschdenken.
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Bei mir stehen 1000kg gebremst und 750kg ungebremst im Schein, also die 12% Werte.
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In der TD-Enyaq-iv-de.pdf steht es drin.
Ist immernoch online 🤔
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Moin ,
800 kg mit Pferd drin?
Wir haben einen ähnlichen Anhänger und der wiegt leer schon bei über 600kg.
Pferd dann nochmal ca. 450-500 kg dazu.
....
Dieser 1.5 Anhänger hat 460kg. Das Pferd spielt um 1,5m. Hab ich somit auf ca. 350 bis 400kg geschätzt. Aber es könnte durchaus auch einmal ein kräftigeres Pferd sein. Dann wird es mit 1t knapp.
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Also wenn man die online Auflastungsrechner anwirft. Dann darf mit einem D-Wert von 8,2 und einem Gesamtfahrzeuggewicht von 2540kg ein Anhänger von 1240 kg bei 8% gezogen werden.
Das heißt das ist definitiv eintragungsfähig.
Was mich da aber wundert, das der 80x eben auch nur auf die 1240kg kommt.
Der aber laut Skoda 1400kg ziehen können soll. Das würde dann wiederrum bedeuten, er hat eine andere Anhängerkupplung mit höherem D-Wert verbaut.
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Also wenn man die online Auflastungsrechner anwirft. Dann darf mit einem D-Wert von 8,2 und einem Gesamtfahrzeuggewicht von 2540kg ein Anhänger von 1240 kg bei 8% gezogen werden.
Das heißt das ist definitiv eintragungsfähig.
Es wäre der Maximalwert, der für diese AHK zulässig wäre. Auf vielen AHKs steht auch direkt deren maximal zulässige Anhängelast.
Eintragungsfähig ist aber nur das, was der Fz-Hersteller zulässt und das kann durchaus weniger sein.
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