Jetzt kommt es auf Details an:
- Wenn an einem Hausanschluss 1 Wallbox mit 11 kW angemeldet wird, ist das eine reine Anmeldung, die nicht verboten werden kann.
- Wenn an einem Hausanschluss 2 Wallboxen mit jeweils 11 kW angemeldet werden, kann das anders aussehen, weil es auch um die Summe und die Dauer der möglichen Leistungen geht.
Bei einem Eigenheim — und in diesem Thread geht es ja um ein Eigenheim — halte ich es für ziemlich ausgeschlossen, dass ein Netzbetreiber mit einer technischen Begründung dei genehmigungsfreie 11 kW-Wallbox verbieten kann.