Ich wollte doch nur eine Wallbox im Eigenheim installieren

  • Warum keine rote CEE Dose installieren, da brauchst Du niemand fragen. Bei Bedarf stecke ich meinen Go-echarger an und gut is. Vorteil, im Urlaub habe ich meine Wallbox auch noch dabei.

    Auch ich habe diese Lösung im Einsatz, weil ich sie praktisch finde. Doch auch für diese Lösung gelten die gesetzlichen Vorgaben.

  • Bei uns musste die Elektrinstallation sowieso vor einigen Jahren ertüchtigt werden. In dem Zug wurden rote CEE-Steckdosen installiert und jede einzeln abgesichert und ein FI eingebaut. Dann haben wir uns eine mobile Wallbox gekauft mit wechselbaren Anschlüssen ( 230 Volt, CEE 16, CEE 34, blaue Campingstecker). Also überall einzusetzen.

    Auch zuhause, weil unser Enyaq keinen festen Stellplatz auf unserem Grundstück hat.

    In der Garage, die für unseren Enyaq nicht tief genug ist gleich drei 16zehner. Keine Ahnung wo der Ladeanschluß bei anderen E-Fahrzeugen ist.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Welche Vorgaben sind es?

    Eine Wallbox, die quasi-stationär betrieben wird, muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Und wer daheim eine Wallbox über CEE nutzt, betreibt sie stationär.

    Founders Edition 80x Arctic Silver I ZOE Intens 52 kWh rot I Smart #1 Premium rot mit schwarzem Dach I WARP2 pro 22kW Wallbox

  • Ich denke die Aussage „wir sind nicht zertifiziert“ heisst eher „wir haben das noch nie gemacht und sonst genug zu tun“. Gute Handwerker zu finden, die auch noch Interesse an einem kleineren Auftrag haben, ist zur Zeit nicht einfach. Manchmal hilft es, wenn man sagen kann, „ich habe Ihre Adresse von meinem Nachbarn xy, der war mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden“…

    Bestellung 25.05.2021 - Lieferung 15.09.2021 - Schweiz 🇨🇭

    Enyaq iv80 Energy blue, ohne viel Zusätze (Infotainment Basic, alle Airbags, getönte Scheiben)

    Firmen-, Familien-, Hundeauto, erfüllt seine Aufgaben hervorragend 😊 -> 50‘000km nach 2 Jahren

  • Im § 19 Abs- 2 Sätze 2 und 3 NAV steht:


    • Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.


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    Genau genommen bedeutet das auch, dass wenn man unterwegs ist, jeder (!) Einsatz einer mobilen Ladeeinrichtung jeweils dem zuständigen Netztbetreiber mitzuteilen ist.


    Wir haben bei uns in der Tiefgarage knapp 30 Stellplätze. Davon haben mittlerweile rund 10 Stellplätze jeweils stationäre Wallboxen und 5 Stellplätze (darunter auch meiner) jeweils rote CEE 32 A-Steckdosen. Soweit an diesen Steckdosen bereits mobile Ladeeinrichtungen angeschlossen werden (wie in meinem Fall), sind diese ebenfalls beim Netzbetreiber angemeldet.

  • Genau genommen bedeutet das auch, dass wenn man unterwegs ist, jeder (!) Einsatz einer mobilen Ladeeinrichtung jeweils dem zuständigen Netztbetreiber mitzuteilen ist.

    Also auch, wenn ich meinen einphasigen Ladeziegel beim Besuch in der alten Heimat in der Garage einstöpsle. So geht Praxisnähe...


    Andererseits: da ich der 70er-Jahr-Garageninstallation nicht so recht traue, reduziere ich die Leistung sowieso auf die minimal möglichen 1,4 kW (6 A). Also etwas mehr als ein Staubsauger ziehen würde. Ich denke, ich werde ganz anarchistisch auch künftig ohne Anmeldung laden...

  • ... nur mal so, auf die Meldung der 11 kwh Wallbox kam im Nachbarort ein Schreiben mit einemm freundlichen Nö.

    Zu viele Wallboxen in der Nachbarschaft, das Verteilernetz schaft das in dem Wohngebiet nicht mehr ... keine Wallbox.

    Wie da der Umstieg auf WP Heizungen erfolgen soll keine Ahnung

  • ... nur mal so, auf die Meldung der 11 kwh Wallbox kam im Nachbarort ein Schreiben mit einemm freundlichen Nö.

    Zu viele Wallboxen in der Nachbarschaft, das Verteilernetz schaft das in dem Wohngebiet nicht mehr ... keine Wallbox.

    Wie da der Umstieg auf WP Heizungen erfolgen soll keine Ahnung

    Die darf der Netzbetreiber aber nicht verbieten. Er muss eben ausbauen.

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  • Die darf der Netzbetreiber aber nicht verbieten. Er muss eben ausbauen.

    Jup, macht er irgendwann(hat erst einen neuen Trafo aufgebaut trotzdem zu klein) und doch hat er verboten ...

    (wie sich da die Rechtslage gestaltet keinen Ahnung eine Rote CEE kann er ja auch nicht verbieten...)

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