So, ich habe tatsächlich eine Antwort von der Bafa erhalten.
Ich hab mich erdreistet, dort nachzufragen, was denn nun die konkreten Regeln für eine Bafa-Konformen-Rechnung sind, da mir der folgende Satz einfach zu unkonkret ist und man da alles und nichts hineininterpretieren kann:
ZitatIhr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.
Die Antwort war eher ein Tritt vor's Schienbein, wenn ich nach konkreten Regeln frage:
ZitatFür die korrekte Erstellung der Rechnung ist Ihr ausliefernder Händler zuständig.
...
Alle laut Richtlinien geforderten Informationen, müssen sich auf der Rechnung befinden.
Sagt uns doch eure Richtlinien endlich mal konkret!
Ich habe jetzt Next Move mal angeschrieben, die vorherrschende Unsicherheit auf Kunden- und Händlerseite, sowie das Thema Verbraucherschutz mal angebracht. Kann doch nicht sein, dass hier es hier am Ende erst Ablehnungen und Klagen hageln muss.
Grüße
Manu