Ich drück Dir die Daumen.
Ich würde an Deiner Stelle darauf bestehen, dass der Nettolistenpreis wie auf der Bafa-Liste auf der Rechnung steht und auch der „Herstelleranteil am Umweltbonus“ ebenfalls mit 3.000 EUR netto ausgewiesen wird.
grundsätzlich steht auf der BAFA-Seite ja nur:
"Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen."
und eindeutig hervorgehen tut das auch, wenn die Preise z.B. ausdrücklich mit dem Vermerk "Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer" gekennzeichnet und brutto angegeben sind ... ist ja für Endverbraucher eigentlich auch viel üblicher.
Trotzdem hast Du wohl recht, dass die Sache am unkompliziertesten wird, wenn da alles netto steht, damit niemand bei der BAFA rechnen können muss.