Du erwartest von Beamten das mitdenken. Die haben nicht umsonst für alles Vorschriften udn Anweisungen
Einzelheiten der Rechnung für den Förderungsantrag
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Wieso fällt mir übrigens gerade "Die Zentrale" von Kurt Tucholsky ein
Die Zentrale weiß alles besser. Die Zentrale hat die Übersicht, den Glauben an die Übersicht und eine Kartothek. In der Zentrale sind die Männer mit unendlichem Stunk untereinander beschäftigt, aber sie klopfen dir auf die Schulter und sagen: »Lieber Freund, Sie können das von Ihrem Einzelposten nicht so beurteilen! Wir in der Zentrale ... «
Die Zentrale hat zunächst eine Hauptsorge: Zentrale zu bleiben. Gnade Gott dem untergeordneten Organ, das wagte, etwas selbständig zu tun! Ob es vernünftig war oder nicht, ob es nötig war oder nicht, ob es da gebrannt hat oder nicht –: erst muß die Zentrale gefragt werden. Wofür wäre sie denn sonst Zentrale! Dafür, dass sie Zentrale ist! merken Sie sich das. Mögen die draußen sehen, wie sie fertigwerden!
In der Zentrale sitzen nicht die Klugen, sondern die Schlauen. Wer nämlich seine kleine Arbeit macht, der mag klug sein – schlau ist er nicht. Denn wäre er's, er würde sich darum drücken, und hier gibt es nur ein Mittel: das ist der Reformvorschlag. Der Reformvorschlag führt zur Bildung einer neuen Abteilung, die – selbstverständlich – der Zentrale unterstellt, angegliedert, beigegeben wird ... Einer hackt Holz, und dreiunddreißig stehen herum – die bilden die Zentrale.
Die Zentrale ist eine Einrichtung, die dazu dient, Ansätze von Energie und Tatkraft der Unterstellten zu deppen. Der Zentrale fällt nichts ein, und die andern müssen es ausführen. Die Zentrale ist eine Kleinigkeit unfehlbarer als der Papst, sieht aber lange nicht so gut aus.
Der Mann der Praxis hats demgemäß nicht leicht. Er schimpft furchtbar auf die Zentrale, zerreißt alle ihre Ukase in kleine Stücke und wischt sich damit die Augen aus. Dies getan, heiratet er die Tochter eines Obermimen, avanciert und rückt in die Zentrale auf, denn es ist ein Avancement, in die Kartothek zu kommen. Dortselbst angelangt, räuspert er sich, rückt an der Krawatte, zieht die Manschetten grade und beginnt, zu regieren: als durchaus gotteingesetzte Zentrale, voll tiefer Verachtung für die einfachen Männer der Praxis, tief im unendlichen Stunk mit den Zentralkollegen – so sitzt er da wie die Spinne im Netz, das die andern gebaut haben, verhindert gescheite Arbeit, gebietet unvernünftige und weiß alles besser.
(Diese Diagnose gilt für Kleinkinderbewahranstalten, Außenministerien, Zeitungen, Krankenkassen, Forstverwaltungen und Banksekretariate, und ist selbstverständlich eine scherzhafte Übertreibung, die für einen Betrieb nicht zutrifft: für deinen.)
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Jetzt muss ich mal in die Runde fragen. Bei mir steht auf dem Angebot neben der Aktionsprämie noch ein Rabatt. Die Aktionsprämie soll der Herstelleranteil am Umweltbonus sein und der Rabatt halt noch zusätzlich. Jetzt hat mein Autohaus aber im Angebot die Aktionsprämie mit 3.570 EUR angegeben. Würde es reichen, wenn auf der Rechnung folgendes steht:
Herstelleranteil am Umweltbonus: 3.570 EUR
Rabatt: x.xxx EUR
Oder muss der Herstelleranteil am Umweltbonus genau 3.000 EUR sein?
Mich kotzt schon jetzt das Gehabe der BAFA an. Zumal auf der Homepage der BAFA noch ein Schaubild drauf ist, dass besagt, wenn die Unterlagen nicht in Ordnung sind, dann melden wir uns und sie reichen uns neue Unterlagen ein.
Beim Nettopreis muss die 3000 stehen, der Herstelleranteil ist Netto 3.000 €
Ansonsten, Angestellte und Beamte arbeiten nach Verwaltungsvorschrift, wenn oben in den B Besoldungen Jemand einen Hirnfurz gelassen hat, kann der kleine Indianer unten leider nix machen.
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Beim Nettopreis muss die 3000 stehen, der Herstelleranteil ist Netto 3.000 €
Ansonsten, Angestellte und Beamte arbeiten nach Verwaltungsvorschrift, wenn oben in den B Besoldungen Jemand einen Hirnfurz gelassen hat, kann der kleine Indianer unten leider nix machen.
wobei ich glaube, gelesen zu haben, dass dieser nur mindestens 3000,- netto betragen muss ... Am Ende ist Entscheidend, dass der Netto-VK Preis unter dem "Schwellwert" für die Förderfähigkeit liegt (= Netto Listenpreis des Basismodells minus €3000,-). Diesen Schwellwert durch einen zu unterschreiten schadet wohl nicht (oder?).
Allerdings muss das Unterschreiten "eindeutig" aus der Rechnung hervorgehen - nach BAFA Lesart heisst das dann offenbar, dass der Kaufgegenstand genau die Modellbezeichnung aus der Förderliste trägt mit genau dem dort angegebenen Netto Listenpreis für das verkaufte Fahrzeug ohne Sonderausstattung und dass der Abzug "Herstelleranteil am Umweltbonus" heisst.
Sonderausstattung ist dann separat zu bepreisen. So habe ich es jedenfalls verstanden.
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Ich habe gestern meine Rechnung bekommen, die auch nicht den Anforderungen gerecht wird. Schon die erste Zeile ist ein K.-o.-Kriterium, da der (Netto-)Grundpreis exact der BAFA-Auflistung entsprechen muss (und nicht wie hier angegeben der Gesamtnettobetrag). Ich habe den Händler telef. kontaktiert und ihn höflich, aber eindringlich erklärt, dass das BAFA überfordert ist und neuerdings die Anträge zurückweist, wenn die eingereichte Rechnung nicht klar gegliedert und transparent im Sinne des BAFA ist und eine nachträgliche Rechnungskorrektur nicht mehr möglich ist. Da Worte natürlich nicht unbedingt ausreichen, habe ich ihm nachstehende Infos per E-Mail zugeleitet. Das hat dann gewirkt. Ich erhielt umgehend die Antwort, dass sie gerne bereit sind, eine neue Rechnung gem. meinem Vorschlag auszustellen.
1 Link zu den im Forum bereits diskutierten nextnews über neue BAFA-Fallen
https://www.youtube.com/watch?v=6bfdb5SNEiM
Der Abschnitt BAFA-Fallen startet bei 08:54
2 Hinweis auf die Ausführungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe zur Umweltprämie im T-Online-Bericht vom 28.05.2021
3 Von mir korrigierte Rechnung mit dem Hinweis, dass diese Änderungen so zwingend sind und ich dies auch mit der Rechtsabteilung des ADAC erörtert habe (dort habe ich zwar angerufen, nett und ausführlich geplaudert, aber die Juristin war recht hilflos und hat die Anregungen dankbar zur Weiterleitung angenommen)
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Ich werde jetzt eine Rechnung verlangen mit "Herstelleranteil am Umweltbonus" mit Netto 3.000 Euro und einen Preis von der BAFA Liste mit "Skoda ENYAQ 80 36.932,77 Euro".
Der Rest kann meinetwegen in einem Betrag zusammengefasst werden. Bei mir steht auch "Nachlass Neuwagen 2.494,94" und "Nachlass Neuwagen 3.000,00". Keine Ahnung, warum ich einen weiteren Nachlass bekommen habe.
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wieso fällt den deutschen Händlern eigentlich so schwer auf der Rechnung zu schreiben Innovationsprämie Herstelleranteil 3.000.Euro
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Mein Händler weigert sich gerade, die Rechnung zu ändern. Jetzt will ich das entweder schriftlich oder die Zusicherung, dass seine Rechnung ausreicht, denn dann muss er mir die 6.000 zahlen. Warum muss alles so anstrengend sein und man muss erst mit dem Anwalt drohen?
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Mein Händler weigert sich gerade, die Rechnung zu ändern. Jetzt will ich das entweder schriftlich oder die Zusicherung, dass seine Rechnung ausreicht, denn dann muss er mir die 6.000 zahlen. Warum muss alles so anstrengend sein und man muss erst mit dem Anwalt drohen?
Das verstehe ich auch nicht ... die Ursache liegt aber meiner Meinung nach darin, dass die BAFA einerseits nur eine "formlose" Rechnung fordert, die aber am Ende doch einer (wenn auch nicht klar mit einer Beispielrechnung oder einem Formular kommunizierten) Form genügen soll.
Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen, dass dieses Verhalten einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird ... aber die Kunden sind wie immer erstmal die Dummen.
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Mein Händler weigert sich gerade, die Rechnung zu ändern. Jetzt will ich das entweder schriftlich oder die Zusicherung, dass seine Rechnung ausreicht, denn dann muss er mir die 6.000 zahlen. Warum muss alles so anstrengend sein und man muss erst mit dem Anwalt drohen?
Wenn der Händler auf freundliche und berechtigte Nachfrage die Rechnung nicht ändern will, würde ich die ganze Familie zusammentrommeln und mit Plakaten durch die Stadt und vor seinem Autohaus umherlaufen mit der Aufschrift:
„Bei diesem Händler ist das Auto 6.000 EUR teurer“
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