Ist es auf Seite 1 Absatz 2 richtig verstanden, dass ich als Käufer dem Verkäufer als Unternehmer 10 Tage und als Privatperson 14 Tage Zeit gebe, die 2 Autos zu beschaffen, andernfalls sind die 2 Verträge ungültig?
6 Wochen
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gronningen, ich weiß nicht ob du es überliest oder ob du es mit Absicht machst, aber es wurden dir viele Fragen gestellt die du nicht beantwortest. Du scheinst auch einfach auf deine richtige Antwort zu warten, die nur du lesen willst, ganz egal was richtig oder falsch ist.
Du scheinst ja konsequent beratungsresistent zu sein, nachdem mehrfach geschrieben wurde wie du es machen sollst.
Nimm dir bitte eine Rechtsberatung zur Seite und die soll es für dich klären.
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Das muss man entschuldigen, das ist keine Absicht, ich glaube ich beantworte die Fragen😊 Ich komme auch nicht aus Deutschland✌️ Ich glaube nur, dass ich im Vergleich zu den 6 Wochen immer noch 2 verschiedene Antworten bekomme. Einige sagen, es passiert automatisch, andere sagen, es hieß 6 Wochen plus 2 Wochen. Guten Tag😊
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Automatischer Lieferverzug passiert nur, wenn es ein Lagerfahrzeug oder Gebrauchtwagen ist. Dann aber schon nach kürzerer Zeit.
Du hast die Fahrzeuge bestellt, also Kannst du 6 Wochen nach ULT das Autohaus den Lieferverzug abmahnen. Dann erst kannst du die Auslieferung mit einer angebrachten Frist von mindestens 2 Wochen einfordern. Nach dieser Frist kannst du erst tätig werden.
Da du die Autos nicht mehr haben willst, suchst du dir einen Anwalt der das mit dir macht oder du redest erstmal mit dem Autohaus. Vielleicht lassen die dich ohne Anwalt auch aus den Vertrag raus. Nur reden Hilft, also morgen das Autohaus anrufen!
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Viele danke😊😊
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Ich habe das Gefühl, es gibt ein Kommunikationsproblem u.a. auch deshalb, weil gronningen aus dem Ausland in Deutschland die beiden ENYAQs geordert hat. Zumindest vom Nickname tippe ich auf NL, Oberleinsiedler hat weiter oben DK genannt, egal, in beiden Fällen könnte also auch noch eine Übersetzungs-Software etwas verwirren.
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Der User kommt aus Dänemark - hatte er irgendwann mal in einem seiner Beiträge geschrieben.
Enyaq2020 : An NL hatte ich aufgrund des Usernames auch als erstes gedacht. Aber die Stadt in NL schreibt sich nur mit einem "n"
Seine Bestellung hat er in D ausgelöst: Per E-Mail. Dürfte also Fernabsatz sein.
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Ich komme aus Dänemark. Gibt es andere Vertragsbedingungen, wenn es sich um einen Fernabsatz handelt?
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Wende dich doch einfach an einen Anwalt in Deutschland der idealerweise auch dänisch spricht. Das sollte in unserer Grenzregion doch kein Problem sein. Der kann Dich kompetent rechtlich beraten, das kostet kein Vermögen. Es muss ja nicht gleich ein (teurer) Rechtsstreit draus werden.
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Guten Abend, vielen Dank, haben Sie einen Link zu einem guten Anwalt, vielen Dank😊
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