• Wieso willst du denn stornieren? Wann ist denn der aktuelle Liefertermin der Bestellung?


    Hast du den Lieferverzug beim Autohaus angemahnt? Wenn ja, kannst du nach der Frist die du ihm gegeben hast

    - den Kaufvertrag Stornieren, am besten mit Unterstützung eines Anwalt

    - weiter warten und auf ein entgegenkommen vom Autohaus hoffen

    - Schadensersatz geltend machen, mit Unterstützung eines Anwalt


    Hast du den Lieferverzug beim Autohaus NICHT angemahnt, dann musst du das schriftlich machen und ihm eine angemessene Frist setzen.


    Am besten ist es, du redest mit dem Autohaus und schilderst denen deine Situation.

  • Einfach kündigen und fertig ist nicht.

    Du musst den Händler in Verzug setzen, und dann noch eine Nachfrist zulassen.

    Die 6 Wochen beginnen NICHT automatisch.

    Hat er nicht bis zum Termin im Vertrag geliefert, dann musst Du aktiv werden. Der Verzug beginnt an dem Tag, an dem Du ihn in Verzug setzt. Also Deine Vorstellung von ULT 31.12.23, also 6 Wochen später -Mitte Februar- bist du automatisch raus, ist falsch.

    Und die 2 Wochen Nachfrist sagen nicht, dass er das Auto haben muss, sondern dass er Dir das Auto ausgeliefert hat.

    Ob der Händler einen Schaden davonträgt obliegt später seinem Verkaufsgeschick, wenn Du aus dem Vertrag raus bist.


    Aber: Das Ganze beginnt, nachdem Du ihn in NACHWEISBAR Verzug gesetzt hast. Also 6 Wochen, nachdem Du aktiv wurdest plus dann noch von Dir NACHWEISBAR gesetzte 2 Wochen Nachfrist. Das wären ab heute dann 8 Wochen.

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  • Ulf007, ich vermute es ist zwecklos. Wir schreiben nicht das, was er lesen will.


    gronningen, ich vermute, es ist für alle Beteildigten besser, wenn du einfach zum Anwalt gehst und ihm die Sache überlässt. Da du ja ein Gewerbe hast, hast du sicher auch eine Rechtschutz die das abdeckt. Vielleicht übernimmt der Anwalt auch deine 2. Bestellung die du privat getätigt hast.

  • Willst Du es nicht verstehen?

    Mit dem Erreichen des Liefertermins musst Du ihn in Verzug setzen, nachweisbar. Und nach den 6 Wochen nochmals eine 2-Wöchige Nachfrist.

    Das hätte schon lange geschehen können.

    ABER: Die Nachfrist beginnt dann, wenn Du sie setzt. Nicht automatisch.

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  • Also eig. kann man sich das per Google leicht selbst beantworten. Die Frist beginnt automatisch und nach 6 Wochen kann man ihn in Verzug setzen, mit einer angemessen Frist z.B. 2 Wochen.

    Allerdings würde ich in solchen Fällen immer zwei Dinge tun, zum ersten würde ich nach den 6 Wochen erstmal mit dem Händler sprechen und erst wenn er nicht einsichtig ist weitere Schritte einleiten. Aber die weiteren Schritte würde ich dann mit Hilfe eines Anwalts gehen, einfach, aus dem Grund um sicher zu gehen, das das ganze so durchläuft.


    Aus dem Internet:


    Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.


    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen


  • gronningen


    Hast Du eigentlich in Deinem Heimatland DK bestellt, oder bei uns in D?

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