So wie ich gelesen habe, muss auf der Dashcam zu sehen sein, wie der Stein hoch fliegt und auf meiner Scheibe landet.
Noch einmal: niemand haftet dafür, dass er einen auf der Straße liegenden Stein aufwirbelt.
So wie ich gelesen habe, muss auf der Dashcam zu sehen sein, wie der Stein hoch fliegt und auf meiner Scheibe landet.
Noch einmal: niemand haftet dafür, dass er einen auf der Straße liegenden Stein aufwirbelt.
Bei vielen Versicherungen greift der Selbstbehalt nicht bei Glasbruch. Würde ich mal prüfen
Bei vielen Versicherungen greift der Selbstbehalt nicht bei Glasbruch. Würde ich mal prüfen
Normalerweise nur dann, wenn die Scheibe repariert aber nicht getauscht wird.
Normalerweise nur dann, wenn die Scheibe repariert aber nicht getauscht wird.
Ja in meinem Fall muss sie getauscht werden. Ist genau auf der Fahrerseite.
Noch einmal: niemand haftet dafür, dass er einen auf der Straße liegenden Stein aufwirbelt.
Ja du hast recht. Es handelt sich wohl um ein unabwendbares Ereignis. Ich bleibe auf dem SB liegen.
Eigentlich war das Thema hier mal als Auflistung schon durchgeführter Reparaturen gedacht und nicht zum allgemeinen "Wer haftet wie und wann" rumgelaber...
Och Saxi
Es heisst doch Reparaturen und mehr... lass es doch unter "mehr" laufen.
Tut mir leid, dass ich jetzt was losgetreten habe.
Bitte wieder BTT. Danke.
So schaut mein defektes aus. deine hardwarenummer schaut wirklich neuer aus..allerdings ist meine hw und sw version höher ( aber gleich wie beim auslieferzustand) bin gespannt.
Also das Steuergerät wurde nun zum dritten mal getauscht-im Log von ODB-eleven hat sich bei mir nichts geändert was die Teilenummer und SW/HW-Stand betrifft. Ich hab auch bei meiner Werkstatt nachgefragt ob es eine TPI dazu gibt -> nein.
EZ: 03/2023
~10.000 km
neuer Bremskraftverstärker
(lautes quietschen)
erfolgte das bei dir auf auf Garantie / Gewährleistung?
Meine Anschlussgarantie endet demnächst und habe das Quitschen vor dem Stillstand auch eingereicht (sogar mit Video).
Ich denke der Fehler wurde noch nicht mal angereicht und vom Service Verater abgelehnt:
"leider gibt es für Bremsen keine Gewährleistung. Da kann ich über die Garantie nichts machen."
Ich denke der Fehler wurde noch nicht mal angereicht und vom Service Verater abgelehnt:
Ein schöner Freudscher Verschreiber...
"leider gibt es für Bremsen keine Gewährleistung. Da kann ich über die Garantie nichts machen."
...leider kann das nur für die Verschleißteile der Bremsen (Beläge und Scheiben) gelten. Und das auch nur, wenn der reklamierte Mangel verschleißbedingt auftritt. Z.B. bei der Bremsscheibe: Abrieb, Einlaufspuren etc.: Verschleiß, keine Gewährleistung. Risse o.ä.: kein Verschleiß, Gewährleistung. Aber für Sattel, Bremskraftverstärker etc. gilt selbstverständlich die Gewährleistung. Mit allen Fallstricken, wie z.B. der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
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