Ich hatte letzte Woche mit meinem knapp drei Wochen alten Enyaq einen Unfall. Ein Lastwagen hat mich beim Spurwechsel übersehen und ist mir in die Seite hineingefahren. Es sieht so aus als seien nur die beiden Aussentüren beschädigt, von denen eine ersetzt werden muss. Die zweite Tür muss vielleicht nur neu lackiert werden. Muss der Gutachter entscheiden.
Nun zu meiner Frage an die Schweizer Enyaqfahrer/inne (da der Unfall in der Schweiz passiert ist): Das Auto ist ja nun nicht mehr unfallfrei und hat einen gewissen Wertverlust erlitten - selbst wenn die Reparatur perfekt ausgeführt wird. Ist es tatsächlich so, dass ich den Wertverlust nicht erstattet bekomme, da es sich um keine Beschädigungen an den tragenden Teilen handelt? Ich habe gelesen, dass man in der Schweiz diesbezüglich rechtlich schlechter gestellt ist als in Deutschland. Vielleicht haben auch die Deutschen Enyaqfahrer/innen hierzu etwas beizutragen.